Zwei F5-Tigerjets der Patrouille Suisse hatten sich im Juni 2016 bei einem Trainingsflug in den Niederlanden touchiert. Ein Flugzeug stürzte in der Folge ab. Der Pilot konnte sich mit dem Schleudersitz retten.
Die Patrouille Suisse mit fünf Flugzeugen anlässlich einer Jubiläumsveranstaltung in der Schweiz: Der Unfall ereignete sich während eines Trainings für eine Flugshow am Tag der offenen Tür der niederländischen Luftwaffe in Leeuwarden.
Das Flugzeug ging an einem See beim friesischen Dorf Bitgum nieder und ging in Flammen auf.
Der Pilot landete in einem Gewächshaus. Er trug Verletzungen davon.
Die Höhe des damals entstandenen Schadens wird auf über 800 000 Franken geschätzt.
Ein Untersuchungsrichter hat nun beantragt, gegen den mutmasslich unfallverursachenden Piloten eine Voruntersuchung zu eröffnen. Er habe sich möglicherweise der fahrlässigen Verschleuderung von Material sowie der Verletzung von Dienstvorschriften schuldig gemacht.
F5-Tiger stürzt nach Unfall bei Trainingsflug in Niederlanden ab
Zwei F5-Tigerjets der Patrouille Suisse hatten sich im Juni 2016 bei einem Trainingsflug in den Niederlanden touchiert. Ein Flugzeug stürzte in der Folge ab. Der Pilot konnte sich mit dem Schleudersitz retten.
Die Patrouille Suisse mit fünf Flugzeugen anlässlich einer Jubiläumsveranstaltung in der Schweiz: Der Unfall ereignete sich während eines Trainings für eine Flugshow am Tag der offenen Tür der niederländischen Luftwaffe in Leeuwarden.
Das Flugzeug ging an einem See beim friesischen Dorf Bitgum nieder und ging in Flammen auf.
Der Pilot landete in einem Gewächshaus. Er trug Verletzungen davon.
Die Höhe des damals entstandenen Schadens wird auf über 800 000 Franken geschätzt.
Ein Untersuchungsrichter hat nun beantragt, gegen den mutmasslich unfallverursachenden Piloten eine Voruntersuchung zu eröffnen. Er habe sich möglicherweise der fahrlässigen Verschleuderung von Material sowie der Verletzung von Dienstvorschriften schuldig gemacht.
Die Militärjustiz hat drei Jahre nach der Kollision zweier Tiger-Jets der Patrouille Suisse in den Niederlanden eine Untersuchung gegen einen Piloten beantragt. Er habe sich nicht an die Vorschriften gehalten, so der Verdacht.
Am 9. Juni 2016 waren während eines Trainingsflugs zwei Kampfflugzeuge des Typs «Northrop F-5E Tiger II» der Patrouille Suisse in der Nähe der niederländischen Militärflughafens Leeuwarden miteinander kollidiert. In der Folge verlor einer der Piloten die Kontrolle über sein Flugzeug und betätigte den Schleudersitz.
Er zog sich beim Schleudersitzabschuss und der nachfolgenden Landung oberflächliche Schnittverletzungen an Gesicht und Händen sowie eine Fraktur des Innenknöchels am linken Sprunggelenk zu.
Das Flugzeug zerschellte in der Nähe eines an einem Weiher gelegenen Treibhauses und erlitt Totalschaden. Die Höhe des Schadens wird auf über 800'000 Franken geschätzt. Das zweite Flugzeug wurde zwar beschädigt, blieb aber manövrierfähig und konnte vom unverletzt gebliebenen Piloten sicher gelandet werden.
In seinem Schlussbericht zur vorläufigen Beweisaufnahme hält der Untersuchungsrichter fest, dass dem bei der Kollision verletzten Piloten zum Unfallzeitpunkt wahrscheinlich das erforderliche Situationsbewusstsein entweder komplett fehlte oder dass dieses zumindest fehlerhaft war, wie aus einer Mitteilung der Militärjustiz vom Donnerstag hervorgeht.
Pilot hätte «blind» funken müssen
Der Pilot habe nach einem Manöver zur Reduktion der Geschwindigkeit das zweite am Unfall beteiligte Flugzeug bei der Wiedereingliederung in die Formation aus den Augen verloren. Er habe es jedoch unterlassen, dies über Funk mit dem Wort «blind» zu melden.
Wenn ein Pilot nach einer Trennung von der Formation wieder zu dieser aufschliesse und dabei das vor ihm fliegende Flugzeug nicht mehr sehen könne, habe er die Pflicht, diesen veränderten Sichtstatus zu melden. Die Phase der Desorientierung des Piloten sei mit fünf bis zehn Sekunden zu lang gewesen, als dass er auf die «blind»-Meldung hätte verzichten dürfen.
Auch wenn der Pilot den fehlenden Sichtkontakt nicht oder zu spät realisiert habe, so sei die Verantwortung für die Vermeidung einer Kollision beim fraglichen Manöver gemäss den geltenden Reglementen bei ihm gelegen. Ein mögliches Fehlverhalten des Piloten als Unfallursache lasse sich deshalb nicht ohne Weiteres von der Hand weisen.
Mögliche Verschleuderung von Armeematerial
Aufgrund dieser Ergebnisse hat der Untersuchungsrichter dem Kommandanten der Luftwaffe beantragt, gegen den mutmasslich unfallverursachenden Piloten eine Voruntersuchung zu eröffnen.
Er habe sich möglicherweise der fahrlässigen Verschleuderung von Material sowie der Verletzung von Dienstvorschriften schuldig gemacht. Der Kommandant der Luftwaffe, Bernhard Müller, hat die Anträge des Untersuchungsrichters bereits gutgeheissen. Für den beschuldigten Piloten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Für die Fliegerstaffeln der Luftwaffe hatte der Unfall noch weitergehende Folgen. Da es sich bereits um den zweiten Vorfall innert weniger Monate einer Fliegerstaffel handelte, waren die Vorführungen der Kunstflugstaffeln vorübergehend untersagt worden.
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