Fall RupperswilProvisorische Berufung im Fall Rupperswil
SDA
25.4.2018 - 11:36
Nach dem erstinstanzlichen Urteil im Vierfachmord von Rupperswil AG wollen der Verurteilte und die Staatsanwaltschaft das Urteil ans Aargauer Obergericht weiterziehen. Es handelt sich allerdings noch nicht um definitive Berufungen.
Ob die Berufungen tatsächlich erhoben werden, stehe noch nicht fest, teilten die Gerichte Kanton Aargau am Mittwoch mit. Die eigentliche Anfechtung des Urteils erfolgt erst durch die spätere Erklärung der Berufung.
Diese muss innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung beim Obergericht erfolgen. Das schriftliche Urteil, in dem jeder Punkt eingehend behandelt und begründet wird, wird zurzeit vom Bezirksgericht Lenzburg verfasst. Es ist voraussichtlich im Sommer 2018 zu erwarten.
Nach der mündlichen Eröffnung des Urteils vom 16. März hatte das Bezirksgericht den Parteien in einem ersten Schritt das schriftliche Urteilsdispositiv zugestellt. Es handelte sich um einen Urteilsauszug, der auf den Urteilsspruch beschränkt ist und noch keine Begründung enthält.
Gemäss Gesetz hatten die Parteien zehn Tagen ab dem Erhalt des Urteilsdispositivs die Möglichkeit, die Berufung anzumelden. Dies haben der Verurteilte sowie die Staatsanwaltschaft getan. Die übrigen Parteien meldeten keine Berufung an.
Lebenslänglich und ordentliche Verwahrung
Das Bezirksgericht Lenzburg hatte den 34-jährigen Mann am 16. März zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem verhängte das Gericht eine ordentliche Verwahrung.
Es sprach den Beschuldigten diverser Verbrechen schuldig, die meisten mehrfach verübt: Mord, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Pornografie, Brandstiftung, Urkundenfälschung und strafbare Vorbereitungen zu Mord und weitere Delikte.
Zudem verpflichtete es den Schweizer, der in der Nähe des Tatorts in Rupperswil bei seiner Mutter wohnte, zur Zahlung von mehr als einer Million Franken für Zivilforderungen, Verfahrenskosten, Gebühren und weitere Kosten.
Für die von der Anklage geforderte lebenslängliche Verwahrung fehle eine wichtige Voraussetzung, hiess es bei der Urteilsbegründung. Der Beschuldigte sei nicht, wie vom Gesetz verlangt, von zwei unabhängigen Gutachtern als dauerhaft untherapierbar bezeichnet worden.
Vier Menschenleben ausgelöscht
Der Mann hatte sich am 21. Dezember 2015 mit gefälschten Schreiben, die ihn als Schulpsychologen auswiesen, Einlass in ein Haus in der Nachbarschaft in Rupperswil AG verschafft, wo ein 13-jähriger Bub lebte, der im Zentrum seines pädophilen Begehrens stand.
Unter Drohung mit einem Messer brachte er den Buben, dessen 48-jährige Mutter, den noch schlafenden 19-jährigen Sohn und dessen 21-jährige Freundin in seine Gewalt, fesselte sie und verklebte ihnen die Münder. Die Mutter zwang er, Geld von zwei Banken zu holen.
Dann verging er sich aufs Übelste am 13-Jährigen. Anschliessend tötete er alle vier Personen, zündete das Haus an und ging weg. Kurz danach suchte er im Internet erneut Knaben, die ihm gefielen, und spähte ihre Familien aus.
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