Am Bundesstrafgericht in Bellinzona soll heute Montag der Prozess gegen die drei früheren deutschen Fussball-Funktionäre Horst R. Schmidt, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie gegen den Ex-Fifa-Generalsekretär Urs Linsi beginnen.
Ihnen werden Ungereimtheiten im Zusammenhang einer Zahlung von 6,7 Millionen Euro für die Fussball-WM 2006 vorgeworfen. Ob der Prozess wie geplant starten wird, ist unklar.
Der 74-jährige Zwanziger, ehemaliger Präsident des Deutschen Fussball-Bundes (DFB), sagte vergangene Woche gegenüber der Nachrichtenagentur DPA, dass er aus Sorge vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus nicht in die Schweiz reisen werde.
Auch Niersbach will wegen des Virus nicht kommen. Seine Anwälte stellten einen Verschiebungsantrag, den das Bundesstrafgericht am Donnerstag aber ablehnte.
Erscheint einer der Angeklagten nicht zur Hauptverhandlung, will das Bundesstrafgericht den Prozess auf Mittwoch verschieben. Weil die angeklagten Straftaten im April verjähren, muss das Bundesstrafgericht bis dann ein erstinstanzliches Urteil gefällt haben.
Darlehen über Fifa-Konto beglichen
Zwanziger, der ehemalige DFB-Generalsekretär Schmidt (78) und der Ex-DFB-Präsident Niersbach (69) waren zusammen mit Franz Beckenbauer im Präsidium des Organisationskomitees der Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland.
Zwanziger und Schmidt sollen mit der Hilfe von Linsi dafür gesorgt haben, dass ein von Beckenbauer privat aufgenommenes Darlehen beim damaligen Vorstandsvorsitzenden von Adidas, Robert Louis-Dreyfus, vom DFB über ein Konto der Fifa beglichen wird.
Mit diesem Geld soll Mohammed Bin Hammam, damals Mitglied der Fifa-Finanzkommission, überzeugt worden sein, dem DFB für die WM-Organisation einen Zuschuss von 250 Millionen Franken zu gewähren.
Um die Zahlung zu ermöglichen, kaschierten sie diese als Beitrag des DFB an eine WM-Fussball-Gala der Fifa. Ansonsten hätte der OK-Präsidialausschuss, der die Aufsicht über das OK-Präsidium hatte, die Erlaubnis nicht gegeben.
Obwohl Beckenbauer das Darlehen aufgenommen hatte, ist er nicht von der BA angeklagt worden. Diese hat sein Verfahren aufgrund des gesundheitlichen Zustands von Beckenbauer abgespaltet. Dennoch hat die BA Beckenbauer für Freitag als Auskunftsperson vorgeladen. (Prozess SK. 2019.45)
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