ProzessRichter beraten Grund für Schuss in den Mund
SDA
21.6.2018 - 15:28
Beim Prozess vor dem Luzerner Kriminalgericht gegen einen Mann, der 2011 auf den Mitbewohner seiner Freundin geschossen und ihn dann erstickt hat, ist neben der Tat auch die lange Verfahrensdauer im Zentrum gestanden. Die Strafanträge klaffen deswegen auseinander.
Für den Staatsanwalt hat der 39-jährige Serbe als "wildgewordener Revolverheld" gehandelt, der aus Eifersucht und Geltungsdrang niederträchtig und kaltblütig sich seines Nebenbuhlers und Zuhälters seiner Freundin entledigt habe. Er forderte wegen Mordes und weiterer Delikte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren.
Der Verteidiger plädierte auf neun Jahre und vier Monate wegen eventualvorsätzlicher Tötung. Sein Mandant habe seiner Freundin helfen wollen. Die Tötung sei nicht geplant gewesen, sondern nur in Kauf genommen worden. Der erste Schuss habe sich unbeabsichtigt gelöst und eine Panik verursacht.
Verteidiger: "Strafe um einen Drittel kürzen"
Im Strafantrag des Verteidigers ist eine Reduktion von einem Drittel eingerechnet, dies weil das Verfahren grundlos verzögert worden sei. Der Beschuldigte sitzt ohne Prozess bereits seit über sechs Jahren und sieben Monaten im Gefängnis.
Die Freundin des Beschuldigten, eine kokainabhängige Gelegenheitsprostituierte, hatte in ihrer Wohnung in Emmenbrücke einen illegal in der Schweiz lebenden Nigerianer einquartiert. Dieser lebte vom Kokainhandel und versorgte die Frau mit Stoff, für den sie mit Sex bezahlte. Um aus diesem Teufelskreis wegzukommen, wollte die Freundin ihren Mitbewohner loswerden.
In einer Novembernacht ging der Beschuldigte mit zwei Kollegen und seiner Freundin in deren Wohnung. Er weckte den Mitbewohner und hielt ihm einen Revolver in den Mund. Es fiel ein Schuss.
Staatsanwalt: "Exekution"
Das Opfer war nicht tot, sondern setzte sich auf, worauf der Beschuldigte total sieben weitere Kugeln abfeuerte, von denen nur eine das Opfer verfehlte. Der Staatsanwalt sprach von einer "Exekution". Dann drückte der Beschuldigte dem Opfer, angeblich aus Angst, ein Kissen ins Gesicht.
Der Beschuldigte sagte, er habe den Mann nicht töten, sondern nur verprügeln wollen. Er habe zwei grosse Typen, die "gut im Überzeugen" seien, mitgenommen. Mit einem Dealer und Zuhälter könne man sich nicht an einen Tisch setzen und reden.
Eine Richterin fragte den Beschuldigten, wieso er zum Prügeln eine geladene Waffe auf sich trug. Er habe damals immer eine bei sich gehabt, sagte er. Wenn er den Mann hätte umlegen wollen, hätte er nicht zwei Kollegen als Zeugen mitgenommen. So blöd sei er nicht.
Angeklagter: "Nichts überlegt"
Als der Beschuldigte den Lauf des Revolvers in den Mund steckte, spannte er den Hahn und hatte gleichzeitig den Finger im Abzug. Er hätte dies nicht tun sollen, sagte der Beschuldigte, denn es brauche so nur wenig, bis ein Schuss abgehe. Er habe "nichts überlegt".
Der Staatsanwalt deutete diesen Vorgang anders. Den Hahn spannen mache nur Sinn, wenn ein Schuss geplant sei, sagte er. Für den Verteidiger hatte sein Mandant damit aber lediglich in Kauf genommen, dass sich ein Schuss lösen könnte. Die Panikreaktion beweise, dass dieser erste Schuss nicht geplant gewesen sei.
Das Urteil wird am Freitag mündlich bekannt gegeben.
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