Eine mutmassliche Dschihad-Reisende im Dezember 2017 auf dem Weg ins Bundesstrafgericht in Bellinzona. Ob den Personen, die die Türkei in die Schweiz zurückgeschickt hat, das gleiche Szenario droht, ist derzeit noch offen. (Themenbild)
Source:KEYSTONE/TI-PRESS/GABRIELE PUTZU
Eine aus drei Personen bestehende Schweizer Familie ist am Donnerstag von der Türkei in die Schweiz zurückgebracht worden. Die Bundesanwaltschaft hat ein Strafverfahren wegen mutmasslichen Verstosses gegen das IS-Gesetz eröffnet.
Die Ausweisung aus der Türkei sei aufgrund von fremdenpolizeilichen Massnahmen erfolgt, präzisierte die Bundesanwaltschaft (BA) am Freitag. Die Familie hatte sich in der Türkei niedergelassen. Die drei Personen trafen am Donnerstagabend in der Schweiz ein.
Nach ihrer Ankunft seien sie von Vertretern der Schweizer Sicherheitsbehörden befragt worden, teilte die BA weiter mit. In Haft genommen wurden die Personen nicht. Die BA führt aber ein Strafverfahren wegen mutmasslichen Verstosses gegen das IS-Gesetz. Es gilt die Unschuldsvermutung. Weitere Angaben machte die BA nicht. Sie will im Verlauf der nächsten Woche allenfalls erneut informieren.
Die BA legte noch einmal Wert auf die Feststellung, dass sich die drei Personen nicht im Kriegsgebiet des sogenannten Islamischen Staates (IS) aufgehalten haben, also weder in Syrien noch im Irak. Es handle sich damit nicht um IS-Rückkehrer.
In der Schweiz laufen rund 60 bis 70 Strafverfahren gegen Terror-Sympathisanten, die etwa im Internet Propaganda für Terrororganisationen betrieben haben. Das verstösst gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Kaida» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen.
Parallel dazu sind die Namen einiger IS-Kämpfer mit Schweizer Pass bekannt, die in Syrien in Haft sind. In die Schweiz zurückgebracht wurde von ihnen bisher niemand. Justizministerin Karin Keller-Sutter hat sich gegen eine aktive Rücknahme von mutmasslichen IS-Reisenden ausgesprochen. Sie und der Gesamtbundesrat wollen, dass diese Kämpfer vor Ort vor Gericht gestellt werden, weil dort die Beweisführung einfacher sei.
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