Betrug Schadenersatz in Millionenhöhe verlangt

SDA

11.7.2018 - 12:49

Der Kanton St. Gallen will rund eine Million Franken zurück, die ein Angestellter des Bildungsdepartements bis 2009 zuerst unterschlagen und danach verprasst hatte. (Symbolbild KEYSTONE/TI-PRESS/Gabriele Putzu)
Der Kanton St. Gallen will rund eine Million Franken zurück, die ein Angestellter des Bildungsdepartements bis 2009 zuerst unterschlagen und danach verprasst hatte. (Symbolbild KEYSTONE/TI-PRESS/Gabriele Putzu)
Source: KEYSTONE/GABRIELE PUTZU

Der Kanton St. Gallen versucht, aus einem Betrugsfall rund eine Million Franken zurückzuerhalten. Zahlen soll die Amtsbürgschaftsgenossenschaft. Vor dem Handelsgericht setzte sich der Kanton vorerst durch.

Von 1999 bis 2009 hat ein Rechnungsführer im Amt für Berufsbildung durch Betrügereien rund eine Million Franken erschlichen. Er leitete Beiträge für fiktive Schülerinnen und Schüler, die angeblich ausserkantonale Schulen besuchten, auf zwei eigene Konten um. Um die Kontrollen zu täuschen, verwendete er Namen oder Abkürzungen, die denjenigen bestehender Schulen sehr ähnlich waren.

2009 zeigte er sich selber an. Die Mittel hatte er für seinen kostspieligen Lebenswandel verbraucht. Er besuchte Erotik-Clubs, teure Restaurants und kaufte Luxusartikel. Einen Teil des Geldes gab er seiner langjährigen Freundin. 2011 wurde er in einem abgekürzten Verfahren wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Erfolg vor Handelsgericht

Danach versuchte der Kanton, die Gelder zurückzubekommen. Am Mittwoch veröffentlichte das St. Galler Handelsgericht dazu ein Urteil, das die Klage des Kantons schützt.

Der Weg zum Ersatz der ertrogenen Gelder führt über die Amtsbürgschaftsgenossenschaft, die Schäden ersetzt, die von Angestellten in Ausübung ihrer Amts- oder Dienstgeschäfte vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht werden.

Die Genossenschaft weigerte sich allerdings zu zahlen mit der Begründung, der Kanton habe den Schaden durch mangelhafte Kontroll- oder Sicherheitsmassnahmen fahrlässig ermöglicht.

Das Handelsgericht hält in seinem Urteil fest, die vorgesehenen Kontrollmassnahmen hätten den gesetzlichen Vorgaben entsprochen. Letztlich bleibe es unklar, ob und wie die gefälschten Belege tatsächlich kontrolliert wurden. Es sei nicht ohne weiteres ersichtlich gewesen, dass die Konten nicht zu realen Schulen gehörten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Zurück zur Startseite