JustizSchuldspruch nach tödlichem Beziehungsstreit
SDA
18.10.2019 - 17:28
Nach einem tödlichen Beziehungsstreit im Jahr 2018 hat das Regionalgericht in Bern eine 28-jährige Ungarin zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Dazu kommt ein Landesverweis von 12 Jahren nach Entlassung aus dem Justizvollzug.
Den beiden Söhnen des Todesopfers sprach das Gericht eine Genugtuung von je 15'000 Franken zu.
Mit seinem Schuldspruch liegt das Gericht klar auf der Linie der Staatsanwaltschaft. Die ausgefällte Strafe liegt mit etwas mehr als fünf Jahren allerdings deutlich unter den beantragten neun Jahren der Staatsanwältin.
Dies rührt zu einem guten Teil daher, dass das Gericht der Verteidigung Glauben schenkte, dass die Angeklagte sich nicht mehr an die entscheidenden Minuten der Tat erinnern könne.
Ein Leben voller Gewalt
Gerichtspräsident Peter Müller hielt es für wahrscheinlich, dass das Geschehene die unterdurchschnittlich intelligente Frau derart belastet, dass sie die verdrängte Erinnerung daran nicht wieder herstellen könne.
Mit der Tötung ihres Freundes habe sie sich selber aus einer Umgebung katapultiert, in der sie erstmals so etwas wie Liebe und Stabilität erlebt habe.
Die Ungarin wurde nach der Geburt von ihren Roma-Eltern nach der Geburt in ein Heim abgeschoben. Mit elf Jahren landete das Mädchen in der Prostitution. Mit 19 wurde die junge Frau von Menschenhändlern in die Schweiz verschleppt, wo sie anschaffen musste. Ihr Leben war geprägt von Gewalt, Misshandlung und Kriminalität.
Bedrohtes warmes Nest
In ihrem Freund, den sie zweieinhalb Monate vor der Tat am Bahnhof Bern kennengelernt hatte, fand sie plötzlich jemanden, der ihr ein Zuhause gab, ihr Aufmerksamkeit schenkte, sie gern hatte und nahm, wie sie war.
Dieses «warme Nest» wähnte die Ungarin akut bedroht, als sich die drogenabhängige Ex-Freundin bei dem 55-Jährigen meldete und ankündigte, sie komme am nächsten Tag vorbei und hole noch einige Dinge aus der Wohnung ab.
Die Ungarin fürchtete, ihr neuer Freund könnte mit der «Ex» zusammen wieder rückfällig werden. Angst machte ihr auch, dass er sie auf die Strasse stellen könnte. Die Frau, die nur Ungarisch und Rumänisch und ein wenig Deutsch kann, fühlte sich ausgeschlossen und unverstanden in ihrer Angst.
Das Paar verwickelte sich darob in einen wüsten Streit, der schliesslich eskalierte. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Frau mit einem Rüstmesser in der Hand in der Küche und kam Richtung Wohnzimmer. Der wütende Mann kam Richtung Küche. Die Frau wich zunächst zurück, dann stach sie zu.
Der Stich sei aus einem Impuls heraus erfolgt, urteilte das Gericht. Die Frau sei erwiesenermassen impulsiv, leide an einer Persönlichkeitsstörung und könne auf Konflikte nicht adäquat reagieren.
Das Gericht ging auch davon aus, dass die Ungarin ihren Freund nicht mit voller Absicht töten wollte, sondern seinen Tod lediglich in Kauf nahm. Dafür spreche, dass sie den verletzten Mann nach der Tat betreute und bei ihm blieb, bis die Polizei kam. «Sie hätte ja auch weggehen und untertauchen können», gab der Gerichtspräsident zu bedenken.
Das Urteil ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Die Parteien können noch Berufung einlegen.
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Der Rundgang kostet nichts – wer die Schatzkammer sehen möchte, muss 10 Euro Eintritt dafür zahlen, ermässigt 6 Euro.
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