Die Schweiz hat das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehaltene Recht auf Freiheit und Sicherheit verletzt. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg entschieden.
Der EGMR kommt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass die gesetzlichen Grundlagen für eine Sicherheitshaft nicht ausreichend sei in Fällen, in denen ein Entscheid über die Verlängerung einer stationären therapeutischen Massnahme hängig ist.
Das Bundesgericht schrieb im diesem Fall zu Grunde liegenden Urteil selbst, dass in der Strafprozessordnung keine explizite Regelung bestehe für die Sicherheitshaft in selbstständigen nachträglichen Verfahren. Es wandte deshalb die Bestimmungen für die Sicherheitshaft im Strafverfahren analog an und stellte sich auf den Standpunkt, dass dazu eine gefestigte Rechtsprechung bestehe.
Dies sieht der EGMR nicht so. Er hält fest, dass bisher lediglich ein gleichartiges Urteil bestehe, sodass nicht von einer gefestigten Rechtsprechung gesprochen werden könne.
Beim Betroffenen sollte eine abgelaufene stationäre Massnahme verlängert werden. Der entsprechende Entscheid wurde aber nicht vor Ablauf der fünfjährigen Massnahme gefällt, sodass der Mann rund drei Monate in Sicherheitshaft genommen wurde. Der EGMR gab ihm nun Recht, dass dafür keine ausreichende gesetzliche Grundlage bestanden habe. (Urteil Nr. 72939/16 vom 03.12.2019)
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