Lachen SZ
Nach dem Absturz einer Transportseilbahn in Innerthal SZ mit zwei Toten im Jahr 2013 hat das Bezirksgericht March einen Angestellten der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden. Den Seilbahnbesitzer sprach es frei.
Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden mehrfache fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Der Mann, der die Seilbahn bediente, sei in beiden Punkten schuldig, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Laut dem Urteilsdispositiv wurde er zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätze à 20 Franken verurteilt. Der Vollzug ist aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Zudem muss der heute rund 70-jährige Deutsche den Angehörigen der Opfer Schadenersatz und Genugtuungen von mehreren 10'000 Franken bezahlen. Das Gericht folgte bei den Tatbeständen der Anklage, das Strafmass setzte es leicht herunter.
Der zweite Beschuldigte, der heute rund 40-jährige Eigentümer der Bahn aus der Region, wurde in sämtlichen Punkten freigesprochen und allfällige Schadenersatzansprüche auf den Zivilweg verwiesen. Das Urteil wurde den Parteien zugestellt, es ist noch nicht rechtskräftig. Bis im Dezember folgt die schriftliche Begründung.
Fehlerhafte Bedienung
Die Transportseilbahn fuhr am 3. August 2013 gegen 11.45 Uhr mit einer Familie an Bord von der Alp Bärlaui auf 1290 Metern über Meer talwärts zum Wägitalersee. Dabei wurde die Transportkiste immer schneller, entgleiste und kollidierte mit einem Masten. Nach rund 900 Metern stürzte die Gondel in steiles Waldgebiet ab.
Ein 38-jähriger Schweizer und seine 31-jährige Frau, eine kanadisch-ägyptische Doppelbürgerin, verloren beim Unglück ihr Leben. Deren 16 Monate alte Tochter überlebte den Absturz mit mittelschweren Verletzungen. Die Familienmitglieder waren als Tagestouristen in dem Gebiet unterwegs.
Die Staatsanwaltschaft war zum Schluss gekommen, dass die beiden Männer den tödlichen Unfall verschuldet haben. Der Arbeiter habe die nicht für Personentransporte bestimmte Seilbahn in Betrieb gesetzt und fehlerhaft bedient, schreibt die Staatsanwaltschaft. Sein Chef habe seinerseits den Arbeiter mangelhaft instruiert.
Keine technischen Mängel
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits kurz nach dem Unglück bekannt gegeben, dass an der Bahn keine technischen Mängel vorlagen. Die Bahn war nicht für Personentransporte zugelassen.
Die Ermittlungen in dem Fall dauerten rund drei Jahre. Sie umfassten aufwendige Untersuchungen mit Einvernahmen, technischen Untersuchungen und die Erstellung von Gutachten.
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