Prozess Solothurn: Täterschaft bleibt auch nach Zeugenaussagen unklar

hael, sda

28.4.2021 - 12:47

Aus Platzgründen findet der Prozess vor dem Amtsgericht Dorneck-Thierstein im Obergerichtssaal in Solothurn statt. (Archivbild)
Aus Platzgründen findet der Prozess vor dem Amtsgericht Dorneck-Thierstein im Obergerichtssaal in Solothurn statt. (Archivbild)
Keystone

Am zweiten Prozesstag um den Tod beziehungsweise das Schütteltrauma zweier Babys hat das Amtsgericht Dorneck-Thierstein SO am Mittwoch in Solothurn mehrere Personen befragt. Klarheit zur Täterschaft brachte auch dies nicht. Der Beschuldigte verweigerte die Aussage.

28.4.2021 - 12:47

Der knapp 35-jährige Schweizer wird beschuldigt, im Juli 2010 seinen acht Wochen alten Sohn erstickt und zuvor schon misshandelt zu haben. Zudem soll er im Juli 2012 seine später geborene Tochter ebenfalls im Alter von rund acht Wochen geschüttelt und ihr somit ein Schütteltrauma zugefügt haben.

Der Mann weist die Vorwürfe zurück. Als es um seine Befragung ging, machte er von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Kurz nach den Vorfällen habe er ausführlich Auskunft gegeben, sagte seine Verteidigerin. Er wolle und könne nichts weiter dazu sagen. Im Laufe des sich seit Jahren hinziehenden Verfahrens habe er das Vertrauen in die Behörden verloren.

Experte schliesst plötzlichen Kindstod aus

Befragt wurde ein medizinischer Sachverständiger. Er hatte aufgrund der umfassenden Befunde des Basler Instituts für Rechtsmedizin (IRM) ein Gutachten zum Tod des kleinen Buben erstellt. Einen plötzlichen Kindstod schloss er aus. Das Kind sei erstickt, seine Atemwege seien verschlossen worden. Von wem, konnte der Mediziner nicht sagen.

Aus unterschiedlich alten Rippenbrüchen des Babys schloss der Experte zudem, dass dieses «mehrmals geschüttelt worden» sei. Dass das Kind bei einer früheren Untersuchung beim Kinderarzt ein gerissenes Lippenbändchen aufwies, beurteilte der Experte – im Gegensatz zum Arzt damals – als «alarmierend».

Die damals herbeigerufenen Rettungssanitäter hatten in den oberen Atemwegen des Säuglings Erbrochenes gefunden und abgesaugt. Dies bedeutet laut dem Sachverständigen aber nicht, dass das Kind an seinem eigenen Erbrochenen erstickt ist. Es habe offenbar nichts davon eingeatmet – in der Lunge sei nichts festgestellt worden.

Enorme Kräfte auf Gehirn

Zur schweren Verletzung des kleinen Mädchens erklärte der Experte, ein Schütteltrauma könne nicht durch alltägliche Erschütterungen etwa bei einer Kinderwagenfahrt über holpriges Terrain entstehen. Diese Erklärung war in den Ermittlungen erwähnt worden. Da würden enorme Kräfte wirken, die innert Sekunden das Gehirn eines Babys schwer verletzen würden.

Das Kind war von einer Kinderärztin ins Spital eingewiesen worden, nachdem sie Anzeichen für einen erhöhten Hirndruck festgestellt hatte. Nur dank raschem Eingreifen hätten der Tod des Mädchens oder bleibende schwere Schäden verhindert werden können, sagte der Experte. Für Laien sichtbar sei ein Schütteltrauma nicht.

Grossmütter bemerkten nichts

Als Zeuginnen befragt wurden auch die beiden Grossmütter der Kinder. Sie konnten ebenfalls nichts beitragen zur Klärung der Täterschaft. Sie hätten nichts bemerkt von allfälligen Misshandlungen. Keine konnte sich zudem vorstellen, dass ihr Sohn beziehungsweise ihre Tochter etwas zu tun habe mit den beiden Vorfällen.

Die damalige Schwiegermutter des Beschuldigten beschrieb diesen als «Mann mit zwei Gesichtern». Wenn etwas nicht laufe, wie er es wünsche, so könne er durchaus «robust werden». Demgegenüber sagte die Mutter des Beschuldigten, dieser sei ein sehr ruhiger Mensch, der «den Frieden sucht» und andere beruhigen könne.

Die Verhandlung geht am Donnerstag mit den Parteienvorträgen weiter. Das Urteil soll am 6. Mai eröffnet werden.

hael, sda