Hunde sind am meisten von Verstössen gegen das Tierschutzrecht betroffen. (Themenbild)
Herrenlose Hunde im Tierheim des Tierschutz Zürich: Hunde sind am meisten von Verstössen gegen das Tierschutzgesetz betroffen. (Archivbild)
Straftaten an Tieren häufiger untersucht und sanktioniert - Gallery
Hunde sind am meisten von Verstössen gegen das Tierschutzrecht betroffen. (Themenbild)
Herrenlose Hunde im Tierheim des Tierschutz Zürich: Hunde sind am meisten von Verstössen gegen das Tierschutzgesetz betroffen. (Archivbild)
2019 sind in der Schweiz 1933 Straftaten an Tieren juristisch beurteilt worden. Das sind 173 Fälle mehr als im Vorjahr. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) geht aber von einer hohen Dunkelziffer aus. Hunde sind am meisten betroffen.
Die kontinuierliche Zunahme in den letzten 20 Jahren deute darauf hin, dass die Vollzugsorgane ihre Pflichten generell ernster nähmen und Straftaten an Tieren immer häufiger untersucht und sanktioniert würden, teilte die TIR am Donnerstag mit.
51 Prozent der Fälle betrafen Heimtiere. Bezogen auf die Tierarten waren Hunde mit deutlichem Abstand vor Rindern am häufigsten Opfer von Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung. Deutlich zugenommen haben Delikte an Versuchstieren. Die zehn Verfahren im Jahr 2019 stellen laut TIR-Gutachten einen neuen Höchstwert dar.
Die Zahlen werden von der Gutachterin jedoch insgesamt relativiert. Obwohl in der Schweiz Millionen von Tieren gehalten und genutzt würden, liege die Zahl der Tierschutzstrafverfahren regelmässig sehr tief. Es sei deshalb, so die TIR, von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.
Zu oft bagatellisiert
Sie beklagt weiter, dass Verstösse gegen das Tierschutzrecht oftmals bagatellisiert würden. Als Hinweis darauf wertet die TIR, dass die Strafverfolgungsbehörden den gesetzlich erlaubten Strafrahmen «bei Weitem» nicht ausschöpften. Durchschnittlich sei für Übertretungen eine Busse von 350 Franken ausgesprochen worden.
Immerhin sei bei den unbedingten Geldstrafen eine deutliche Verbesserung festzustellen. Freiheitsstrafen für reine Tierschutzdelikte seien jedoch 2019 nur zwei ausgesprochen worden, beide Male bedingt. Insgesamt stehe die Bestrafung in keinem Verhältnis zum verursachten Tierleid.
Die TIR kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die Justizbehörden nach wie vor «nur unzureichend mit den Straftatbeständen des Tierschutzrechtes vertraut sind». Dies führe etwa dazu, dass oft lediglich Übertretungen beanstandet würden, obwohl der Sachverhalt eher auf Tierquälerei schliessen lasse.
Zudem werde die überwiegende Zahl der Fälle per Strafbefehl erledigt. Das schmälere die Transparenz und öffentliche Kontrolle.
Zurück zur Startseite