Bundesstrafgericht Teilbedingte Strafe für Ex-Banker gefordert

SDA

22.8.2019 - 18:20

Die Bundesanwaltschaft hat für einen Ex-Banker eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 34 Monaten gefordert. (Archivbild)
Die Bundesanwaltschaft hat für einen Ex-Banker eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 34 Monaten gefordert. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat für einen ehemaligen Angestellten der Bank Morgan Stanley eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 34 Monaten gefordert. Der 52-Jährige soll Bestechungsgelder für einen früheren griechischen Minister gewaschen haben.

Die BA beschuldigt den Angeklagten der qualifizierten Geldwäscherei und der qualifizierten Veruntreuung. 20 Monate sollen bedingt ausgesprochen werden. Der Angeklagte müsste somit 14 Monate der Strafe absitzen, wobei die 11 Monate Untersuchungshaft angerechnet werden. Zudem soll dem Mann eine bedingte Geldstrafe von 600 Tagessätzen zu 400 Franken auferlegt werden.

Die BA sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte ab 1999 13 Jahre lang dafür gesorgt hat, dass rund 50 Millionen Franken des ehemaligen griechischen Verteidigungsministers Apostolos-Athaniasios Tsochatzopoulos über Konten bei Morgan Stanley geflossen sind. Dafür soll er falsche Angaben gegenüber der Bank gemacht haben.

Das Geld hat Tsochatzopoulos für das Einfädeln eines Rüstungsgeschäfts mit Russland erhalten. Der frühere Minister soll für das Waschen der Gelder seinen Cousin als Strohmann vorgeschoben haben. Der Angeklagte ist deutsch-griechischer Doppelbürger und hat gemäss BA von Anfang an gewusst, dass die Gelder aus illegaler Quelle stammen.

Das Urteil wird für nächste Woche erwartet. (Fall SK. 2018.73)

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