Bundesgericht Thurgauer Pferdezüchter muss Prozesskosten selbst berappen

SDA

18.12.2017 - 12:03

Am 8. August 2017 wurde der Betrieb des Pferdezüchters in Hefenhofen TG geräumt. (Archiv)
Am 8. August 2017 wurde der Betrieb des Pferdezüchters in Hefenhofen TG geräumt. (Archiv)
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Der Pferdezüchter aus Hefenhofen TG muss für seine Prozesskosten selbst aufkommen. Das Bundesgericht hat ein Gesuch des mutmasslichen Tierquälers um unentgeltliche Rechtspflege für zwei hängige Beschwerden abgewiesen.

Wie aus einer am Montag publizierten Verfügung des Bundesgerichts hervor geht, hat der Pferdezüchter seine Bedürftigkeit mit den von ihm eingereichten Unterlagen nicht belegen können.

Das Bundesgericht hält fest, dass der Mann nach wie vor Eigentümer seines landwirtschaftlichen Betriebs sei und Land besitze. Nicht entscheidend sei, dass Hypotheken darauf lasteten. Grundsätzlich könnten Mittel für das Verfahren auch durch Vermietung oder Belehnung aufgebracht werden.

Zur undurchsichtigen finanziellen Lage des Pferdezüchters trägt bei, dass er seit 2012 keine Betriebsrechnung seines landwirtschaftlichen Guts mehr erstellt hat, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervor geht.

Dem Pferdezüchter werden Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Im August räumten die Behörden seinen Hof. Fast 100 Pferde wurden vorerst bei der Armee im bernischen Schönbühl untergebracht. Danach wurden die Tiere versteigert. (Verfügung 2C_108/2017 und 2C_1005/2016 vom 14.12.2017)

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