Jahreswechsel Tieferer Mehrwertsteuersatz und mehr Kosten für Strom

SDA

28.12.2017 - 12:48

Einige gesetzliche Neuerungen im Jahr 2018 sind im Portemonnaie spürbar. (Symbolbild)
Einige gesetzliche Neuerungen im Jahr 2018 sind im Portemonnaie spürbar. (Symbolbild)
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Das Parlament hat auch dieses Jahr wieder fleissig Gesetze beschlossen und Erlasse geändert. Einige davon treten Anfang 2018 in Kraft und sind direkt im Portemonnaie spürbar.

So sinkt per 1. Januar 2018 die Mehrwertsteuer von 8 Prozent auf 7,7 Prozent. Grund dafür ist, dass die Reform der Altersvorsorge im September an der Urne gescheitert ist. Das ist aber nicht die einzige Änderung bei der Mehrwertsteuer.

Dank einer vom Parlament beschlossenen Revision werden elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ab 2018 wie die gedruckten Ausgaben zum reduzierten Satz besteuert. Dieser bleibt bei 2,5 Prozent. Gleichzeitig müssen mehrere zehntausend Unternehmen neu Mehrwertsteuer zahlen, weil künftig der weltweit erwirtschaftete Umsatz massgeblich ist für die Steuerpflicht.

Subvention für Wasserkraftwerke

Strom hingegen wird wegen der neuen Regeln zur Energiestrategie teurer. Der Netzzuschlag steigt um 1,5 Rappen pro Kilowattstunde. Eine vierköpfige Familie bezahlt pro Jahr rund 40 Franken mehr als heute für den Strom. Aus dem Netzzuschlag wird unter anderem eine neue Subvention für Grosswasserkraftwerke finanziert. Diese können Unterstützung beantragen, wenn sie Strom unter den Gestehungskosten verkaufen müssen.

Mehr finanzielle Unterstützung erhalten Familien, die ein schwerkrankes oder schwerbehindertes Kind zu Hause pflegen. Heute beträgt der so genannte Intensivpflegezuschlag monatlich zwischen 470 und 1410 Franken. Künftig werden zwischen 940 und 2350 Franken gezahlt. Bei der Invalidenversicherung (IV) führt das zu jährlichen Mehrkosten von rund 20 Millionen Franken.

Schätzungsweise 35 Millionen Franken kostet die Neuberechnung des Invaliditätsgrades von teilerwerbstätigen Personen: Weil die gesundheitlichen Einschränkungen im Beruf und im Haushalt künftig gleich gewichtet werden, könnten die Renten von 16'200 Personen steigen.

Weniger Lohn für Spezialärzte

Auch im Gesundheitswesen gibt es einige Änderungen. Der Bundesrat hat den Ärztetarif Tarmed auf eigene Faust angepasst. Dadurch werden rund 470 Millionen Franken gespart. Spezialärzte müssen mit empfindlichen Einbussen rechnen. Die Krankenkassenprämien steigen trotzdem um durchschnittlich 4 Prozent. Die Prämien von Berufsmilitärs werden von 292 auf 340 Franken pro Monat erhöht - eine vom Parlament beschlossene Sparmassnahme.

Berufsmediziner sowie Chiropraktiker und Apotheker müssen innerhalb von zwei Jahren ihre Diplome in einem Register eintragen lassen sowie den Nachweis der Sprachkenntnisse erbringen, damit sie ihren Beruf ausüben dürfen. Die Gesundheit profitiert auch dank strengerer Regeln zum Schutz vor Strahlung: So werden zum Beispiel die Referenzwerte für Radon in Wohn- und Aufenthaltsräumen gesenkt und die Hürden für Strahlenbehandlungen erhöht.

Ende des Bankgeheimnisses

Ab kommendem Jahr ist das Bankgeheimnis mit dem Ausland endgültig Geschichte. Die Schweiz hat den automatischen Informationsaustausch (AIA) im Jahr 2017 mit 38 Ländern und Territorien eingeführt, darunter mit den EU-Staaten. Mit diesen werden 2018 erstmals Daten ausgetauscht.

Im Kampf gegen Schwarzarbeit sollen Behörden einfacher Informationen austauschen können. Mit der Vorlage wird in erster Linie der "Putzfrauentrick" unterbunden, mit dem das vereinfachte Verfahren für Steuervorteile missbraucht werden kann.

Bei der Armee steht ein grosser Umbau an. Ab nächstem Jahr wird die Armeereform WEA umgesetzt: Die Truppe wird besser ausgebildet und vollständig ausgerüstet. Gleichzeitig soll sie rascher mobilisiert und eingesetzt werden können. Ziel ist es, innerhalb von zehn Tagen 35'000 Armeeangehörige aufbieten zu können. Die RS dauert 18 Wochen, gefolgt von sechs dreiwöchigen Wiederholungskursen. Künftig können Rekruten zudem ohne Begründung zwei Tage frei nehmen.

Elektronische Fussfessel

Im Strafvollzug wird die elektronische Fussfessel ab 2018 landesweit gesetzlich verankert. Zudem können Richter wieder kürzere Freiheits- statt Geldstrafen aussprechen, auch unbedingte.

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