Zum ersten Mal seit 2004 hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) im vergangenen Jahr einen massiven Rückgang der Anzahl der Tierschutzstrafverfahren verzeichnet. Dabei gibt es massive kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierschutzdelikten.
Insgesamt gab es 1691 Strafverfahren. Das ist einem Abnahme von rund 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie die Stiftung am Donnerstag mitteilte. Der massive Rückgang ist massgeblich, aber nicht nur, auf die Aufhebung der Ausbildungspflicht für Hundehalter zurückzuführen.
Auch abgesehen davon ist die Zahl der Tierschutzdelikte schweizweit zurückgegangen. Welche Ursache dies hat, bleibe laut TIR zu klären. Bislang ging die Stiftung davon aus, dass die Zahl der Verstösse in etwa gleich bleibt, aber dass mehr verfolgt und konsequenter bestraft werden, so dass die Zahl der Strafverfahren in den vergangenen Jahren angestiegen ist.
Mehr als die Hälfte der Delikte wurden an Heimtieren begangen, etwas über ein Viertel an Nutztieren. Mit 790 Fällen weitaus am meisten betroffen waren wiederum Hunde. Doch diese Zahl ist zu relativieren, denn nicht in allen Fällen war das Wohlergehen der Tiere beeinträchtigt, wie TIR schreibt. So sind darin auch Strafen wegen fehlendem Sachkundeausweis enthalten.
Arme Schweine
Ein besonderes Augenmerk hat die Stiftung in der diesjährigen Analyse auf den Schutz von Schweinen gelegt. Obwohl es relativ detaillierte Vorschriften gebe, garantieren diese bei Weitem kein artgerechtes Leben. So werde den Tieren ein Ausleben zahlreicher Grundbedürfnisse verunmöglicht, schreibt die Stiftung.
Schweine sind bewegungsfreudige Tiere. Dennoch dürfen sie nach wie vor ohne Zugang zu einem Aussenbereich in extrem engen Platzverhältnissen mit nacktem Betonboden gehalten werden. Viele Schweine leiden unter diesen Bedingungen, so dass sie Verhaltensstörungen entwickeln und sich beispielsweise gegenseitig die Schwänze abbeissen.
Auch bei der strafrechtlichen Umsetzung sieht TIR Mängel. So wurden im vergangenen Jahr gerade einmal 91 Strafverfahren wegen Delikten mit Schweinen geführt. Dies bei rund 2,5 Millionen Schweinen, die in der Schweiz leben.
Die Schweine-Fälle, die in der TIR-Datenbank erfasst sind, zeichnen sich häufig durch besondere Brutalität aus. Positiv werten die Tierrechtler, dass die Strafverfolgungsbehörden solches Verhalten vergleichsweise streng sanktionieren.
Verhängte Strafen unverhältnismässig tief
Insgesamt die meisten Tierschutzstrafverfahren gab es im Kanton Bern (319), gefolgt von den Kantonen Zürich (272) und Aargau (179). Setzt man die Strafverfahren ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl hat Obwalden die Nase vorn mit 6,65 Verfahren pro 10'000 Einwohnern. Im Gesamtschweizer Durchschnitt sind es 2,16 Verfahren.
Die wenigsten Fälle gemessen an der Zahl der Einwohner gab es in Basel-Stadt (0,26), im Tessin (0,48), im Jura (0,82), in Genf (0,83) und in Freiburg (0,89).
Die Höhe der ausgesprochenen Bussen lag wie in den Vorjahren bei 300 Franken. Deutlich höher fallen sie in Obwalden aus mit einem Mittelwert von 750 Franken sowie in Basel-Stadt und Genf mit je 500 Franken.
Vor dem Hintergrund, dass für Tierquälereien eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe und für Übertretungen eine Busse von bis zu 20'000 Franken vorgesehen ist, sind die verhängten Strafen noch immer unverhältnismässig tief, schreibt TIR.
Seit 2003 erfasst die Stiftung sämtliche kantonalen Strafentscheide in tierschutzrechtlichen Angelegenheiten in einer eigens dafür entwickelten Datenbank.
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