Tod in der «Nautilus» Tod in der «Nautilus» - Spektakulärer Prozess mit grausamen Details

Theresa Münch, dpa

25.4.2018

Peter Madsen steht am 30. April 2008 in seinem U-Boot «Nautilus». Madsen ist angeklagt, die schwedische Journalistin an Bord seines U-Bootes gefoltert und ermordet zu haben. 
Peter Madsen steht am 30. April 2008 in seinem U-Boot «Nautilus». Madsen ist angeklagt, die schwedische Journalistin an Bord seines U-Bootes gefoltert und ermordet zu haben. 
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Was geschah an Bord der «Nautilus»? Auch nach dem Mordprozess ist das nicht klar. Die Richter müssen heute Mittwoch trotzdem eine Entscheidung treffen.

In Dänemark wird heute das Urteil in einem der spektakulärsten Mordprozesse der vergangenen Jahre gesprochen. Im Inneren eines selbstgebauten U-Bootes stirbt die schwedische Journalistin Kim Wall. Ihre Leiche findet man in Einzelteilen Tage und Wochen später im Meer. Angeklagt ist der in Dänemark als exzentrisches Genie bekannte Erfinder Peter Madsen, über den im Prozess grausame Dinge zu Tage kommen.

Was ist an Bord des U-Bootes passiert?

Das weiss nur Madsen selbst. Sicher ist lediglich, dass der Erfinder die 30 Jahre alte Journalistin am 10. August 2017 für ein Interview mit auf sein U-Boot nahm. Die beiden kommen in der Nacht nicht zurück. Am nächsten Morgen sinkt das U-Boot, Madsen wird allein aus dem Wasser gefischt.

Was wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor?

Sie geht davon aus, dass der 47-Jährige in der «Nautilus» eine Sexfantasie auslebte. Er soll Wall gefesselt und mit spitzem Werkzeug wieder und wieder auf Bauch und Geschlechtsteile eingestochen haben. Die Ermittler vermuten, dass ihre Schmerzen ihn erregten, denn sie fanden Sperma in seiner Unterhose. Danach soll Madsen die junge Frau getötet haben - wie genau, konnten die Rechtsmediziner nicht mehr feststellen. Wahrscheinlich, sagt die Staatsanwaltschaft, habe er sie enthauptet. Das würde zu den grausamen Videos von Hinrichtungen und Enthauptungen passen, die man auf Madsens Festplatte fand und die er kurz vor dem Vorfall noch im Internet anschaute.

Was sagt der Erfinder?

Der 47-Jährige beschreibt Walls Tod als tragischen Unfall. Nach einem Tauchgang habe sich ein Ventil nicht richtig geöffnet. Wall sei deshalb an Abgasen erstickt, als er selbst an Deck des Bootes arbeitete. Experten waren vor Gericht unterschiedlicher Meinung, ob diese Erklärung technisch plausibel ist. Es war bereits die dritte Version, die Madsen den Ermittlern auftischte. Mit den beiden anderen, sagte er aus, habe er Walls Familie vor der grausamen Realität schützen wollen.

Was kam im Prozess sonst noch zu Tage?

Grausame Details über Madsens Persönlichkeit und Sexualleben. So hatte er nicht nur Videos echter Hinrichtungen auf seiner Festplatte, sondern träumte laut Zeugen auch davon, einen sogenannten Snuff-Porno in seinem U-Boot zu drehen - ein Video, das einen realen Mord zur sexuellen Erregung des Zuschauers zeigt. Die Hinrichtungsvideos auf seinem Computer waren so entsetzlich, dass das Gericht schnell bat, nicht noch mehr davon zu zeigen. Madsen behauptet, diese Filme hätten für ihn nichts sexuelles, würden ihm aber helfen, Gefühle zu empfinden. Einem psychologischen Gutachten zufolge ist er schwer sexuell gestört, selbstfixiert, narzisstisch und pervers. Es fehle ihm an Mitgefühl und Gewissen. Er könne eine Gefahr für andere Menschen sein.

Wie argumentierten Anklage und Verteidigung im Schlussplädoyer?

Auch nach dem Prozess sind noch viele Fragen offen. Madsens Verteidigerin sagt daher, es gebe keine Beweise für seine Schuld - und es sei ja nicht Madsen, der seine Unschuld nachweisen müsse, sondern die Staatsanwaltschaft die Schuld. Deren Argumentation aber stütze sich lediglich auf «Annahmen und schwache Indizien». Die Anwältin warnte das Gericht, sich nicht auf ein Bauchgefühl zu verlassen. Die Staatsanwaltschaft dagegen betont, es gebe «keinen berechtigten Zweifel» an Madsens Schuld. Die Indizien und das psychologische Gutachten seien erdrückend.

Welche Strafe könnte Madsen erwarten?

Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft. Das ist die Höchststrafe im dänischen Rechtssystem - sie wird allerdings selten für einen einzelnen Mord verhängt. Wenn das Gericht Madsen für schuldig, lebenslang aber nicht für angemessen hält, könnte es eine Haftstrafe von 12 bis 16 Jahren verhängen. Die Staatsanwaltschaft hat für diesen Fall Sicherungsverwahrung beantragt, was in Dänemark eine zeitlich unbegrenzte Strafe ist, die aber regelmässig überprüft wird. Im Schnitt sitzen lebenslang Verurteilte und Sicherungsverwahrte rund 15 Jahre im Gefängnis. Die Verteidigung fordert, dass Madsen vom Mord- und Missbrauchsvorwurf freigesprochen wird. Übrig blieben dann sechs Monate Gefängnis, weil der Erfinder zugibt, Walls Leiche nach dem Unglück zersägt und damit geschändet zu haben.

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