Das Gericht, das im Ratshaus in Schwyz tagte, hat einen Sohn für den Mord an seiner Mutter verurteilt.
Source:David Kunz, Keystone-SDA
Des Mordes schuldig gemacht hat sich ein 19-jähriger Mann, als er im Oktober 2018 in Brunnen seine Mutter erstach und sie anschliessend ins Cheminée steckte. Weil er die Tat im Wahn beging, schickte ihn das Schwyzer Strafgericht nicht ins Gefängnis.
Das Gericht folgte bei der mündlichen Urteilsverkündung am Donnerstag den Anträgen von Staatsanwältin und Verteidiger auf Schuldunfähigkeit. Es verhängte eine stationäre Massnahme zur Behandlung der beim Beschuldigten festgestellten Schizophrenie. Er befindet sich seit April bereits in einer Klinik.
In seinen Augen wäre er bereit, die Klinik zu verlassen und eine ambulante Therapie zu beginnen, sagte der Beschuldigte bei der Befragung. Er spreche gut auf die Medikamente an und würde diese auch Zeit seines Lebens einnehmen.
Gejagt, getreten, erstochen
Die blutige Tat geschah im Oktober 2018. Die 56-jährige Mutter kam zum Mittagessen nach Hause, als ihr Sohn ein Messer ergriff und sie verfolgte. Er wurde ihrer habhaft, trat ihr zehnmal gegen den Kopf und stach sodann mindestens viermal auf sie ein. Dann liess er sie in der Küche verbluten.
Vor Gericht sagte er lediglich, erklären könne man eine solche Tat nicht, er habe aber gelernt, Frühwarnzeichen zu erkennen. Etwa wenn er Stimmen höre oder Halluzinationen habe. Auf Nachfrage der Richterin wollte er sich nicht zur Tat äussern.
«Ton von tausend Glasscherben»
In der Einvernahme habe er ausgesagt, vier Tage vor der Tat erstmals realisiert zu haben, dass seine Mutter eine Hexe sei. Damals habe er einen «Ton von tausend Glasscherben» gehört, ohne dass etwas zerbrochen sei. Das sei ein schlechtes Zeichen für die ganze Bevölkerung gewesen. Die Tat selber habe er nicht geplant, sondern geschehen lassen. «Sie hat sich ergeben, und ich habe sie erlöst.»
Weil die Frau nicht mehr zur Arbeit erschien, wurde die Polizei gerufen, die den Beschuldigten beim Haus antraf. Die Staatsanwältin sprach von gefühlskaltem, besonders skrupellosem Handeln, zumal der Beschuldigte auch den Tatort säuberte und das Handy des Opfers versteckte. Die Mutter habe in den letzten Minuten ihre Lebens ein psychisches und physisches Martyrium erlitten, ihr eigenes Kind habe ihr übermässige Qualen verursacht. Sie plädierte auf Mord.
Besonders grausam
So sah es auch das Gericht. Die Art der Ausführung mit den zehn Fusstritten ins Gesicht und den Messerstichen sowie das Verbluten lassen, seien eine besonders grausame Art der Ausführung, die Tat daher ein Mord.
Der Verteidiger hatte auf Tötung plädiert. Eine besondere Grausamkeit verneinte er, da die Mutter bewusstlos gewesen sei nach den Tritten. Nach dem Mord brachte der Beschuldigte den Leichnam ins Gartenhaus, wo er das Cheminée einfeuerte und die Tote mit den Füssen voran verbrannte. Dies taxierte die Staatsanwaltschaft als Störung des Totenfriedens. Er habe damit auch Spuren beseitigen wollen. «Ich habe gedacht, ich komme mit der Tat davon», gab er in der Einvernahme zu Protokoll.
Damit sei der Wille zur Entehrung gegeben, argumentierte das Gericht und stützte auch diesen Anklagepunkt. Auch hier war der Verteidiger anderer Meinung. Er könne keine Absicht zur Verunehrung des Leichnams erkennen. Der Beschuldigte habe in seiner Psychose die Einäscherung zu Ehren der Mutter vorgenommen im Sinne eines schamanistischen Motivs zur Trennung von Körper und Seele. So habe er auch Blumen und Hortensien mit ins Feuer gelegt.
In seinem Schlusswort sagte der Beschuldigte: «Ich werde nie mehr psychoaktive Substanzen konsumieren und bereue es sehr, dass ich diese Tat so vollbracht habe.» Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten der Staatskasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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