Autohändler Tricksen fürs Klimaziel: Wie Importeure CO₂-Vorgaben umgehen

tafu

30.3.2020

Um CO₂-Grenzwerte nicht zu überschreiten, lassen sich Autoimporteure allerhand einfallen.
Um CO₂-Grenzwerte nicht zu überschreiten, lassen sich Autoimporteure allerhand einfallen.
Bild: Keystone

Um die CO₂-Vorgaben des Bundes zu erreichen, legen Autoimporteure viel Ideenreichtum an den Tag und umgehen so Sanktionen. Das Bundesamt für Energie spricht von «rechtsmissbräuchlicher Aktivität».

Klimaziele zu erreichen, ist nicht immer leicht, manchmal sogar nicht zu schaffen. Warum sollte man es dann überhaupt versuchen – zumindest mit legalen Mitteln? Das scheinen sich wohl Schweizer Autoimporteure gedacht zu haben. Wie der «Tagesanzeiger» berichtet, habe das Bundesamt für Energie (BFE) «vermehrt mutmasslich rechtsmissbräuchliche Aktivitäten» festgestellt und diese bereits im Dezember in einem Schreiben an die Schweizer Autoimporteure zur Sprache gebracht.

Dabei habe man insbesondere zwei Vorgehensweisen identifiziert, mit denen einige Autoimporteure die Klimaziele bombardierten. Ein Trick sei es, Elektrofahrzeuge in die Schweiz einzuführen und formell in Verkehr zu setzen. Nach nur kurzer Zeit und ohne tatsächliche Nutzung werden die Fahrzeuge wieder ausser Verkehr genommen und ins Ausland exportiert. So könnten die Importeure die Klimabilanz ihrer Neuwagenflotte aufbessern – denn Elektrofahrzeuge stossen kein CO₂ aus.

Künstliches Senken des Durchschnitts

Der CO₂-Durchschnitt werde so künstlich unter die Vorgabe des Bundes gedrückt und Bussen werden umgangen. Mit nur einem Elektrofahrzeug umgingen die Importeure so Sanktionen von bis zu 15’000 Franken. Das BFE prangert dieses Vorgehen an, denn so könnten die Importeure Autos mit hohem CO₂-Ausstoss sanktionsfrei einführen, wodurch sich die Klimabilanz der Schweizer Fahrzeugflotte verschlechtere.

Eine weitere Tatsache, welche die Autoimporteure sich zunutze machen, ist, dass es bisher noch keine CO₂-Zielwerte für leichte Nutzfahrzeuge gibt, lediglich für Personenwagen hat der Bund Zahlen festgelegt.



Und so werden einfach bei Personenfahrzeugen die Rückbank und Gurte ausgebaut, wodurch das Fahrzeug die Kriterien eines leichten Nutzfahrzeugs erfüllt. Es wird in Verkehr gesetzt, anschliessend wieder zurückgebaut und nach kurzer Zeit als Personenwagen erneut zugelassen. Zu diesem Zeitpunkt gilt das Fahrzeug dann nicht mehr als Neuwagen und zahlt nicht auf die CO₂-Bilanz des Importeurs ein. Die Folge: Bei Fahrzeugen mit hohem CO₂-Ausstoss werden Sanktionen in Höhe von 10’000 Franken pro Wagen umgangen.

Vorgehen auch in Zukunft lohnend

Nicht klar ist allerdings, welches Ausmass diese Machenschaften haben. Christoph Schreyer, Leiter der Sektion Energieeffizienter Verkehr beim BFE, erklärt gegenüber dem «Tagesanzeiger», man gehe von betroffenen Fahrzeugen im niedrigen dreistelligen Bereich aus. Da Neuwagen in diesem Jahr sogar nur noch 95 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstossen dürfen, müsse man mit steigenden Zahlen rechnen.

Auch gebe es zwar inzwischen Zielwerte für leichte Nutzfahrzeuge, diese liegen mit 147 Gramm pro Kilometer aber deutlich höher als bei Personenkraftwagen – ein Umbau würde nach wie vor lohnend bleiben. Stimmen die Schätzungen des BFE, entgehen dem Bund Einnahmen in einstelliger Millionenhöhe.



Welche Importeure sich dieses Vorgehens bedienen, ist bisher nicht klar. Auch warnt Schreyer vor einer Pauschalverurteilung: «Wir müssen bei jedem einzelnen Fall abklären, ob eine rechtsmissbräuchliche Aktivität vorliegt oder ob es sich um normale Marktvorgänge handelt.» Man prüfe nun, im Rahmen der laufenden Revision des CO₂-Gesetzes und entsprechender Verordnungen Präzisierungen vorzunehmen, um solche Rechtsumgehungen in Zukunft verhindern zu können.

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