Statthalteramt verklagt FamilieTrotz abgelehnter Dispensation zehn Wochen in die Karibik
Carsten Dörges
31.7.2024
Das Statthalteramt Winterthur hat ein Elternpaar verklagt, weil es ihrer Meinung nach die abgelehnte Dispensation ihrer Tochter aushebeln wollte. Das Bezirksgericht sieht das aber eindeutig anders.
Carsten Dörges
31.07.2024, 20:01
31.07.2024, 20:22
Carsten Dörges
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Das Statthalteramt Winterthur wirft einem Elternpaar vor, die von der Schulpflege abgelehnte Dispensation ihrer Tochter aushebeln zu wollen.
Die Eltern waren für zehn Wochen zu Verwandten in die Karibik gereist, hatten vorher aber ihre Töchter vollständig abgemeldet.
Bei der Rückkehr gab es dann aber Probleme beim neuerlichen Anmelden in der Schule.
Die Richterin sprach ein klares Urteil, sie folgte der Verteidigung auf der ganzen Linie.
Für die Verteidigerin einer Familie aus dem Raum Winterthur ist es eine «kafkaeske Justiz-Odyssee», die schnell beendet werden sollte. Das Bezirksgericht sorgt dann auch schnell und eindeutig für ein klares Urteil.
Der Ablauf des Falles ist eher kurios und verworren: Das Statthalteramt Winterthur wirft einem Elternpaar vor, die von der Schulpflege abgelehnte Dispensation ihrer Tochter aushebeln zu wollen. Das sollen die Eltern mit je 2000 Franken büssen. Weil sie die Strafbefehle anfochten, wurde eine Beurteilung durch das Gericht nötig.
Wie die «NZZ» schreibt, hatten die Eltern im September 2022 für ihre beiden Töchter bei der Primarschulpflege ihrer Wohngemeinde um eine Dispensation vom Unterricht ersucht. Die Familie wollte länger als die zwei Wochen Ferien zu Verwandten in die Karibik reisen.
Für die jüngere Tochter kein Problem, die Schulpflege lehnte aber den Antrag für die ältere Tochter ab, da bereits 2017 ein Gesuch für sie bewilligt worden sei. Es sei gängige Praxis, dass während der gesamten Schulzeit nur ein solches Ersuchen genehmigt werde.
Jetzt reagierten die Eltern, zogen das bewilligte Gesuch zurück und meldeten beide Töchter ab dem 20. März 2023 wegen eines längeren Auslandsaufenthalts vollständig von der Schule ab. Das Problem dabei: Eine Abmeldung ist laut Verordnung zum Volksschulgesetz erst ab einer Abwesenheit von mindestens zwölf Wochen möglich. Alles klar, dachten sich da wohl die Eltern und ab ging es zu den Verwandten in die Karibik.
Statthalteramt Winterthur wird eingeschaltet
Doch jetzt wird es ganz kurios: Als die Familie aus familiären Gründen schon Anfang Juni in die Schweiz zurückreist, damit eine kürzere Abwesenheitszeit als die geforderten zwölf Wochen eintrifft, sollen die Kinder wieder in der Schule angemeldet werden. Eigentlich sehr vorbildlich, sollte man meinen. Fand die Schulpflege aber überhaupt nicht und schaltete das Statthalteramt Winterthur ein.
Für das Satthalteramt war klar: Es war niemals ein Auslandaufenthalt von mehr als zwölf Wochen geplant gewesen, die familiären Gründe, Kreislaufzusammenbruch der Mutter und Heimweh der jüngeren Tochter, für die Rückkehr nicht ausreichend. Die Kinder seien damit insgesamt zehn Wochen unentschuldigt dem Unterricht ferngeblieben.
Eltern verhalten sich mustergültig
Das sieht die Verteidigerin natürlich ganz anders. Unvorhersehbare Ereignisse können jederzeit eintreten und für Planänderungen sorgen. Die sofortige Anmeldung der Kinder in der Schule durch die Eltern nach der Rückkehr war eher ein mustergültiges Verhalten.
Die Richterin sprach ein klares Urteil, sie folgte der Verteidigung auf der ganzen Linie und sprach die Eltern voll und ganz von den Vorwürfen des Statthalteramts frei. Ihrer Meinung nach hatten die Eltern nicht mit der Absicht gehandelt, den Entscheid der Schulpflege zu umgehen. Auch die frühere Rückkehr war nicht geplant gewesen. Also eigentlich alles unproblematisch ...