Bundesstrafgericht UBS-Datenklau: Beschuldigter erscheint nicht

SDA

15.6.2020 - 11:12

Das Bundesstrafgericht muss sich in zweiter Instanz mit dem Datenklau bei der UBS befassen. (Archivbild)
Das Bundesstrafgericht muss sich in zweiter Instanz mit dem Datenklau bei der UBS befassen. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

Der wegen Entwendung und Verkaufs von Kundendaten erstinstanzlich Verurteilte Ex-UBS-Mitarbeiter ist nicht zum Berufungsprozess erschienen. Der Prozess ist auf August vertagt worden.

Der Mann wurde 2019 von der Strafkammer des Bundesstrafgerichts zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten verurteilt. Das Gericht befand den heute 47-Jährigen des qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, der Geldwäscherei und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig. Es handelte sich um einen Indizienprozess.

Vom Vorwurf der Verletzung des Bankgeheimnisses wurde der Mann freigesprochen, weil der Verrat dieses Geheimnisses im Ausland stattgefunden hatte. Der Verstoss gegen das Waffengesetz basiert auf illegaler Munition, die bei der Hausdurchsuchung in der Wohnung des Mannes gefunden wurde.

Dem erstinstanzliche Prozess und der Urteilseröffnung im vergangenen Jahr blieb der Beschuldigte unentschuldigt fern. Der Verurteilte weilte damals in Deutschland. (Fall CA.2019.17)

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