Unfall mit Blaulicht Urteil für Genfer Polizisten bestätigt

SDA

1.5.2018 - 12:03

Eine Patrouille der Genfer Polizei verursachte mit Blaulicht, aber ohne Sirene einen Unfall. (Archiv)
Eine Patrouille der Genfer Polizei verursachte mit Blaulicht, aber ohne Sirene einen Unfall. (Archiv)
Source: KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Polizisten und einer Polizistin aus dem Kanton Genf bestätigt, die mit Blaulicht einen Unfall verursachten. Unmittelbar vor der Kollision hatte die Polizistin die Sirene abgestellt.

Mitten in der Nacht vor drei Jahren fuhr die Patrouille mit Blaulicht und Sirene zu einem Tatort. Dort war eine Frau mit einem Messer verletzt worden. In der Nähe des Tatortes schaltete die auf dem Beifahrerplatz sitzende Polizistin die Sirene aus. In diesem Moment fuhr das Polizeiauto auf eine Kreuzung und kollidierte mit einem anderen Wagen.

Das Genfer Obergericht verurteilte die Frau wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Busse von 600 Franken. Der Polizist wurde der groben Verletzung der Verkehrsregeln für schuldig befunden. Er muss eine Busse von 1500 Franken bezahlen und wurde ausserdem bedingt zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Zu wenig vorsichtig

Eine Beschwerde der beiden Betroffenen gegen dieses Urteil hat das Bundesgericht in einem am Dienstag publizierten Entscheid abgewiesen. Es hält fest, der Polizist sei nicht mit der notwendigen Vorsicht gefahren, da er wegen der abgestellten Sirene keinen Vortritt vor anderen Verkehrsteilnehmern mehr hatte.

Er sei trotz des Rotlichts auf seiner Fahrspur mit mindestens 18 km/h auf die Kreuzung gefahren. Dabei habe er keine Sicht auf die Fahrbahn gehabt, von welcher das Auto kam, mit dem der Polizeiwagen dann kollidierte.

Hinsichtlich der Polizistin kommen die Bundesrichter zum Schluss, dass es keinen ersichtlichen Grund gegeben habe, die Sirene vor der Kreuzung abzustellen. (Urteil 6B_1302/2017 und 6B_1303/2017 vom 20.04.2018)

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