Guanziroli am GerichtWie ein Clan einen katholischen Priester mit Sexbildern erpresste
Silvana Guanziroli
3.12.2018
Diese Bande sucht sich ihre Opfer ganz gezielt aus – im Visier hat sie auch katholische Priester mit homosexueller Ausrichtung. Weil sich ein Geistlicher aus dem Kanton Zürich wehrt, steht ein Teil des Clans nun vor Gericht.
Er will kein Geld mehr zahlen – und riskiert damit seinen Ruf und seine Anstellung. Heute ist der katholische Priester aus einer Gemeinde im Kanton Zürich nicht mehr als Dorfpfarrer tätig. Die Geschichte, von der die Rede sein wird, hat ihn dann sogar den Job gekostet. Aber zumindest seine Erpresser ist er los.
Der Fall gipfelt am 16. Mai 2017. An diesem lauen Frühlingsabend sitzt der Priester in seinem Wohnzimmer, als es gegen 21 Uhr an der Haustüre klingelt. Er öffnet und blickt geradewegs in das Gesicht des Mannes, der ihm seit Monaten das Geld aus der Tasche zieht.
An diesem Abend ist Dejan P.* nicht alleine gekommen. Um sein Opfer entschieden unter Druck zu setzen, hat er zwei Komplizen im Schlepptau. Ohne Umschweife verlangt er die Zahlung von 1'400 Franken. Und der Mann aus der Slowakei hat ein Druckmittel. «Wenn Du es nicht machst, dann werden Bilder von Dir veröffentlicht.» Es seien Bilder, die es in sich hätten, wie er seinem Opfer eindringlich vermittelt: Er, der Priester, sei beim Sex mit anderen Männern zu sehen.
Um mehr als 41'000 Franken hat Dejan sein Opfer bis dahin bereits erleichtert, doch an diesem Abend weigert sich der Priester zu zahlen. Er schafft es, die drei Männer auf den nächsten Tag zu vertrösten und aus der Wohnung zu lotsen. Er müsse das Geld zuerst auf der Bank holen, ist seine Ausrede. Am Morgen taucht die Bande tatsächlich wieder auf. Der Geistliche alarmiert die Polizei, die Männer werden verhaftet.
Am Dienstag wird Dejan P. am Bezirksgericht Andelfingen der Prozess gemacht. Der Beschuldigte, ohne festen Wohnsitz in der Schweiz, sitzt seit seiner Festnahme am 17. Mai 2017, in Haft. Die Staatsanwaltschaft Winterthur Unterland hat ihn wegen Erpressung, Nötigung und gewerbsmässigen Betrugs angeklagt. Und das nicht nur im Fall des Priesters.
Clan wendete Masche mehrfach an
Tatsächlich ist Dejan P. Mitglied eines Verbrecherclans aus der slowakischen Stadt Sabinov. Zusammen mit Komplizen, aber auch alleine, hat der Beschuldigte es bewusst auf Pfarrer und ältere Personen abgesehen. Mit Vorliebe suchte er sich Opfer aus, die bereits Anzeichen von Demenz zeigten oder eine homosexuelle Ausrichtung haben.
Gemäss Anklageschrift täuscht der Beschuldigte zwischen 2008 bis 2017 mehrere Menschen in der Schweiz. Seine Masche: Er erschleicht sich das Vertrauen seiner Opfer, erzählt von finanziellen Engpässen, verspricht, Darlehen zurückzuzahlen. Im Fall des Priesters soll es zudem zu einer sexuellen Beziehung gekommen sein, was er ebenfalls als Druckmittel einsetzt. In einem zweiten Fall luchst die Bande einem sehr gläubigen Rentner in Appenzell rund 20'000 Franken ab. Sie hatten an seine Nächstenliebe appelliert.
Für die Staatanwaltschaft ist es erwiesen, dass der Verbrecherclan nie beabsichtigt hat, die Darlehen zu erstatten. Vielmehr bestreitet der Beschuldigte damit seinen Lebensunterhalt, den seiner Familie, den seiner Eltern. Für den Verbrecherclan ist es ein lukratives Geschäft: In der Slowakei liegt das durchschnittliche Jahreseinkommen bei rund 17'000 Franken. Mit dem Geld aus der Schweiz kann es sich die Familie vor Ort gut gehen lassen.
Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wird klar, Dejan P. ist in der Schweiz bereits mehrfach vorbestraft. Es liegt je ein Strafbefehl aus St. Gallen (2008) und aus dem Kanton Solothurn (2010) vor.
Die Staatsanwaltschaft fordert im neuen Fall eine Freiheitstrafe von 30 Monaten. 15 Monate soll der Beschuldigte davon im Gefängnis absitzen. Nach der Haftentlassung soll er zudem für fünf Jahre des Landes verwiesen werden. Über diese Anträge entscheiden am Dienstag und Mittwoch in Andelfingen die Richter. Neben dem Haupttäter steht auch einer der beiden Komplizen vor Gericht. Der dritte Mann allerdings, der den Priester im Mai 2017 unter Druck setzt, ist bis heute flüchtig.
1. Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selber oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Handelt der Täter gewerbsmässig oder erpresst er die gleiche Person fortgesetzt, so wird er mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.