JustizVerteidiger fordert im Kiental-Prozess in Hauptpunkten Freisprüche
hn, sda
23.9.2022 - 09:40
Der Mann, der zwei Liebhaber in eine Schlucht im Berner Oberland gestossen haben soll, sei unschuldig und von diesen Vorwürfen freizusprechen. Das hat am Freitag sein Verteidiger vor dem erstinstanzlichen Regionalgericht in Thun gefordert.
hn, sda
23.09.2022, 09:40
SDA
Die Vorwürfe der vorsätzlichen Tötung eines Afghanen im Mai 2019 und der versuchten vorsätzlichen Tötung eines weiteren Afghanen im November 2019 habe sein Mandant von Anfang an bestritten. Die Staatsanwaltschaft stütze sich lediglich auf Vermutungen, es fehlten letztlich hieb- und stichfeste Beweise, führte der Verteidiger aus.
Im Mai 2019 wurde im Gornernbach im Kiental ein toter Afghane gefunden. Die Ermittler fanden Hinweise, dass er mit dem Angeklagten in Kontakt gestanden hatte.
Das beweise nicht, dass sein Klient mit dem Tod irgendetwas zu tun habe, hielt der Verteidiger fest. Unter welchen Umständen der Afghane in den Bach geriet, sei unklar. Die Obduktion habe nichts zutage gefördert, das seinen Mandanten belasten würde, sagte der Verteidiger.
Es sei von einem Unfall auszugehen. Der Afghane sei leicht alkoholisiert gewesen. Als angetrunkener, unerfahrener Wanderer mit ungeeignetem Schuhwerk sei er in den Bach abgestürzt.
Noch ein Sturz in den Bach
Ein paar Monate später, im November 2019, fiel ein weiterer Afghane in die gleiche Schlucht im Kiental. Er überlebte und konnte Alarm schlagen.
Der Afghane sei bei gemeinsamen Messarbeiten im Wald gestolpert und in den Bach gefallen, beteuerte der Angeklagte vor Gericht. Er habe mit ihm immer ein gutes sexuelles Verhältnis gehabt.
Das Opfer erklärte vor Gericht, der Angeklagte habe ihn bei den angeblichen Messarbeiten an den Rand der Schlucht dirigiert und dann plötzlich hinunter gestossen.
Die Verletzungen, die sich das Opfer beim Sturz in den Wildbach zugezogen habe, stimmten nicht mit den dramatischen Aussagen des Opfers überein, gab der Verteidiger zu bedenken. Die Verletzungen hätten viel gravierender sein müssen, wenn die Version des Opfers stimmen würde.
Der Afghane sei einfach enttäuscht gewesen, dass ihm sein Klient nach dem Sturz in den Bach keine Hilfe geleistet habe. Daher belaste er den Angeklagten nun mit falschen Angaben.
Sein Mandant habe aus den Medien gewusst, dass man wenige Monate zuvor im Bach einen toten Afghanen gefunden hatte. Er habe daher befürchten müssen, unter Verdacht zu geraten, wenn er jemandem vom Sturz seines Liebhabers in den Bach berichten würde. Ausserdem hätte er wohl auch Auskunft über seine sexuellen Neigungen geben müssen. Daher habe er keine Hilfe geholt.
Der Angeklagte musste sich vor Gericht auch wegen diverser Sexualdelikte mit Kindern und Minderjährigen gegen Entgelt verantworten. Er hat diese teilweise gestanden. Dafür forderte sein Anwalt eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren. Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche seien abzulehnen.
Urteil Mitte Oktober
Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag für den Angeklagten Schuldsprüche in den Hauptpunkten und eine Freiheitsstrafe von 19 Jahren gefordert. Das Gericht wird sein Urteil am 17. Oktober bekanntgeben.
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