Das Bundesgericht hat einen Neuenburger Arzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der Aussetzung freigesprochen. Er wurde vom Neuenburger Obergericht verurteilt, weil ein 81-Jähriger nach einer Medikamenten-Überdosis im Altersheim verstorben war.
Dem Opfer war gegen seine Polyarthritis das Medikament Methotrexat verschrieben worden. Dieses sollte er jeweils einmal pro Woche einnehmen. Aufgrund anderer Erkrankungen nahm er täglich zehn weitere Medikamente zu sich.
Nach dem Wechsel in ein anderes Altersheim im Oktober 2016 wurde für den 81-Jährigen eine neue Medikation verschrieben. Diese erhielt das neue Heim per Fax. Bezüglich dem Medikament Methotrexat wurde nicht darauf hingewiesen, dass es nur einmal pro Woche einzunehmen sei. Aus diesem Grund verabreichte das Personal das Medikament – wie alle anderen – täglich.
Nach zwei Tagen realisierte die leitende Krankenschwester die Überdosierung. Der verschreibende Arzt ordnete an, das Medikament sofort zu stoppen und den Mann zu hospitalisieren, sollte sich sein Zustand verschlechtern. Dies geschah in den darauf folgenden Tagen. Im Spital verstarb der Mann.
Erstinstanzlich wurde der Arzt freigesprochen. Das Neuenburger Obergericht verurteilte ihn nach der Berufung der Staatsanwaltschaft und der drei Töchter des Verstorbenen. Der Arzt wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 300 Franken verurteilt.
Das Bundesgericht hat die Verurteilung nun aufgehoben. Es ist zum Schluss gelangt, aufgrund des Berichts der Rechtsmedizin sei nicht erstellt, dass zwischen dem Tod des Mannes und der Anweisung des Arztes zur allfälligen Hospitalisierung ein kausaler Zusammenhang bestehe.
Nach der Übermittlung der Verschreibung sei das Medikament Methotrexat über mehrere Tage verabreicht worden. Gemäss Bundesgericht kann nicht mit grosser Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass eine sofortige Hospitalisierung das Leben des Mannes gerettet hätte. (Urteil 6B_1287/2018 vom 11.03.2019)
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