Risiken und Tipps Schneemassen und Lawinengefahr –was Skifahrer beachten müssen

dpa / tmxh

15.1.2019

Enorme Schneemengen sorgen in den Alpen für grosse Probleme. Strassen sind gesperrt, Tausende Menschen von der Aussenwelt abgeschnitten. Die Lawinengefahr ist teilweise sehr gross. Was heisst das für Betroffene?

Lawinen auf der Skipiste, festsitzende Touristen und kritische Schneemassen auf den Dächern: Das Winterwetter in den Alpen macht vielen zu schaffen. Ein Überblick zu wichtigen Fragen für Skiurlauber und Hausbesitzer:

Wie hoch ist das Risiko abseits der Skipisten?

Teilweise extrem hoch. Am Montag wurde in Teilen der Schweiz die höchste Lawinenwarnstufe ausgegeben. Skifahrer sollten sehr vorsichtig sein, warnte das Schnee- und Lawinenforschungsinstitut SLF in Davos: «Beachten Sie die Weisungen der Behörden und Einsatzkräfte vor Ort. Von Schneesport abseits gesicherter Pisten wird abgeraten», hiess es. 

Auch in Teilen Österreichs galt wieder die höchste Lawinenwarnstufe fünf (sehr grosse Gefahr). Jeder Skifahrer und Snowboarder bleibt bei solchen Bedingungen lieber auf gesicherten und freigegebenen Pisten. Was aber nie vergessen werden sollte: Auch bei geringerer Warnstufe können im freien Gelände Lawinen abgehen.

Es gibt ein paar Warnzeichen, die Wintersportler unbedingt beachten müssen: Dazu zählen wummernde Geräuschee oder wenn Schnee am Hang spontan abrutscht. Auch wenn sich beim Betreten der Schneedecke Risse bilden, sollte man seine Tour abbrechen und sofort umkehren.

Klimawandel bedroht Skitourismus

Was bringt Sicherheitsausrüstung für Skitouren?

Ohne Lawinenverschütteten-Suchgerät (LVS), Sonde und Schaufel sind Ausflüge abseits der Piste erst recht sehr riskant. Zudem müssen Wintersportler wissen, wie sie die Hilfsmittel im Ernstfall einsetzen. Auch allein sollten sie nie aufbrechen. Ein Lawinen-Airbag senkt zwar bei einem Abgang das Risiko, komplett verschüttet zu werden, bietet aber keine völlige Sicherheit.

Mehrere deutsche Skifahrer waren am Wochenende im österreichischen Vorarlberg auf einer gesperrten Skiroute unter einer Lawine ums Leben gekommen. Trotz aufgegangenen Lawinen-Airbags wurden sie unter den Schneemassen begraben und erstickten. Während des Lawinenabgangs in dem Skigebiet von Lech galt dort Lawinenwarnstufe drei.

Kommen bei einer Bergrettung Kosten auf Betroffene zu?

Ja – und das sind schnell mehrere Tausend Franken. «Meistens sind Rettungen, Bergungen und Suchaktionen in der Grundversicherung der Krankenversicherung nur mit einem sehr kleinen Betrag gedeckt (CHF 500,-/pro Kalenderjahr)», schreibt die Alpine Rettung Schweiz. Die Organisation empfiehlt daher eine Zusatzversicherung oder eine Gönnerschaft bei der Rega, die etwaige Kosten für Suchaktionen oder Bergrettungen übernimmt. 

Skifahrer können sich auch im benachbarten Ausland finanziell absichern. Wer etwa den österreichischen Alpenverein, die Naturfreunde oder die Bergrettung Österreichs mit einem jährlichen Beitrag unterstützt, bekommt Bergungskosten zwischen 17'000 und 30'000 Franken rückerstattet. 

Die besten Tipps für Skitouren

Was ist, wenn das Skigebiet wegen Extremwetter schliesst?

Dann gibt es wohl kein Geld zurück. Skigebiete und Liftbetreiber schliessen eine Erstattung wegen Schlechtwetter in der Regel in ihren Geschäftsbedingungen aus. Pauschalurlauber, die den Winterurlaub über einen Reiseveranstalter gebucht haben, gehen ebenfalls leer aus. Auch der Veranstalter kann für das Wetter nicht garantieren. Es besteht kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises und Schadenersatz.

Manche Orte sind nicht erreichbar. Was gilt dann?

Ist der Wintersportort wegen gesperrter Zufahrtsstrassen nicht erreichbar und haben Reisende ihren Urlaub bei einem Veranstalter gebucht, können sie den Vertrag vor der Abreise wegen höherer Gewalt kündigen. Sie bekommen dann das Geld zurück. Ansonsten sind Urlauber in der Regel auf die Kulanz des Hoteliers oder Vermieters angewiesen, wenn sie ihre Unterkunft nicht erreichen oder verlassen können. Hier können etwa bei einer späteren Abreise Mehrkosten drohen.

Wer deshalb nicht rechtzeitig zurück am Arbeitsplatz ist, muss mit Lohnkürzungen rechnen. Um das zu verhindern, können Angestellte mit dem Chef eventuell ausmachen, den Urlaub nachträglich zu verlängern. Eine Abmahnung müssen sie in der Regel nicht befürchten, da sie keine eigene Schuld am Zuspätkommen haben.

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