Bundesstrafgericht Zeugen im Prozess gegen Russland-Kenner

SDA

2.6.2020 - 13:43

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts muss eine Bärenjagd in Russland eines früheren Angestellten der Bundeskriminalpolizei juristisch beurteilen. (Archivbild)
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts muss eine Bärenjagd in Russland eines früheren Angestellten der Bundeskriminalpolizei juristisch beurteilen. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat im Prozess gegen den früheren Russland-Kenner der Bundeskriminalpolizei (BKP) dessen damaligen Vorgesetzten und zwei ehemalige Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft (BA) als Zeugen befragt.

Aussagen mussten die beiden früheren Staatsanwälte des Bundes Anne-Claude Scheidegger und Lienhard Ochsner. Scheidegger war zwei Mal mit dem Angeklagten in Russland. Es handelte sich dabei um Reisen im Rahmen von Rechtshilfegesuchen.

Bei den Befragungen ging es vorwiegend um die Umstände, wie es zu den Einladungen zur Jagd durch den unterdessen verstorbenen stellvertretenden russischen Generalstaatsanwalt gekommen war.

Wegen der Teilnahme an einer einwöchigen Jagdreise auf Kamtschatka im August 2016 wurde der 60-jährige Russland-Kenner wegen Vorteilsannahme erstinstanzlich für schuldig befunden. Diese Jagd fand während einer Ferienreise statt.

«Sehr engagiert»

Das Gericht versuchte mit seinen Fragen zudem die genaue Funktion des früheren Russland-Spezialisten bei der Bundesanwaltschaft (BA) zu ergründen und wem er unterstellt war. Im erstinstanzlichen Prozess blieb es teilweise diffus, wer bei der BA von den Jagdausflügen wusste und ob sie mit deren Einwilligung erfolgten.

Der damalige Vorgesetzte Robert Clément zeichnete – wie die beiden anderen Zeugen – ein positives Bild des Angeklagten. Dieser habe sich bei seiner Arbeit engagiert. Die Teilnahme an den Jagdreisen hätte er wahrscheinlich nicht bewilligt, wenn er davon erfahren hätte, sagte Clément aus. (CA.2019.24)

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