Zehn Messerstiche Mann wegen Mordes zu 20 Jahren verurteilt

hael, sda

30.10.2023 - 18:42

Das Zürcher Bezirksgericht hat am Montag einen 48-Jährigen wegen der Tötung seiner Ehefrau verurteilt. 
Das Zürcher Bezirksgericht hat am Montag einen 48-Jährigen wegen der Tötung seiner Ehefrau verurteilt. 
Archivbild: Keystone

 Ein 48-jähriger Mann tötete seine 30-jährige Ehefrau in Zürich-Altstetten mit zehn Messerstichen. Jetzt verurteilte ihn das Bezirksgericht Zürich zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren.

30.10.2023 - 18:42

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  • Ein 48-Jähriger ist vom Bezirksgericht Zürich zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
  • Er hatte im Oktober 2021 in Zürich-Altstetten seine 30-jährige Ehefrau mit zahlreichen Messerstichen getötet.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden.

Nach Verbüssung der Tat tritt für den Türken eine 15-jährige Landesverweisung in Kraft, die für den gesamten Schengenraum gilt. Den beiden gemeinsamen Kindern im Primarschulalter hat er Genugtuung von je 70'000 Franken zu entrichten. Zudem muss er für Folgekosten der Tat, etwa Therapien, aufkommen. Den Eltern des Opfers sprach das Gericht je 10'000 Franken Genugtuung zu.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden. Der Verteidiger des Türken hatte für eine Verurteilung wegen Totschlags und eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren plädiert. Bei einer Qualifikation der Tat als Mord seien maximal 15 Jahre angemessen. Die Staatsanwältin hatte lebenslänglich gefordert.

«Er wollte sie nicht gehen lassen»

Der Mann war knapp drei Wochen vor der Tat aus dem Strafvollzug entlassen worden. Er hatte eine teilbedingte Freiheitsstrafe wegen Gewalt, Betrugs und weiterer Delikte abgesessen. Die Frau reichte die Scheidung ein und wandte sich einem anderen Mann zu.

Noch während des Strafvollzugs bedrohte der Beschuldigte sie aufs Übelste. Dies ging aus abgehörten Telefongesprächen hervor. Er war «nicht einverstanden mit der Trennung», sagte der vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung. «Er wollte die Frau nicht gehen lassen».

Für die Zeit nach seiner Entlassung war ihm das Betreten der Wohnung verboten. Zum Tötungsdelikt kam es am Abend des 13. Oktober 2021 beim Hauseingang.

Kein Geständnis

Für die Urteilsfindung lagen dem Gericht diverse Beweismittel vor, aus denen sich «die Geschehnisse erstellen» liessen, sagte der Richter. Ein eigentliches Geständnis für die Tat legte der Beschuldigte nicht ab. Er habe sie aber auch nicht bestritten.

Der Mann habe ein «erstaunliches Aussageverhalten» gezeigt. So habe er stets versucht, die Frau in ein schlechtes Licht zu rücken, aber nicht zu den Vorhaltungen der Anklage Stellung zu nehmen. Seine Aussagen seien immer wieder widersprüchlich gewesen.

Der Beschuldigte machte geltend, die Frau habe ihm ein Messer in den Bauch gerammt, da sei ihm schwarz vor Augen geworden. Erst im Spital sei er wieder zu sich gekommen.

Dass er in «quasi bewusstlosem» Zustand zehn wuchtige Messerstiche gegen die Frau ausführte, glaubte das Gericht nicht. Gemäss medizinischem Gutachten verletzte er sich nach der Tat selbst.

Nachbarn als Augenzeugen

Für den Tathergang lagen dem Gericht mehrere Zeugenaussagen vor. Vom Lärm aufgeschreckte Nachbarn beobachteten an jenem Abend aus den Fenstern, wie der Beschuldigte «mit einem silbrigen Gegenstand» in der Hand auf die Frau einschlug, auch als sie schon am Boden lag.

Gemäss Richter hatte er zu Beginn der Untersuchung angegeben, er habe stets ein Messer dabeigehabt, um für die Kinder etwa eine Wassermelone zu zerteilen. Das Messer wurde nie gefunden, im Auto wurde aber eine leere Messerscheide sichergestellt.

Das Gericht hatte keine Zweifel, dass der Beschuldigte die Tat «mit Wissen und Vorsatz» und aus egoistischen Beweggründen verübt habe, sagte der Richter. Er sei «brutal mit dem Messer über die Frau hergefallen». Für das Gericht war klar, dass es sich um Mord handelte.

«Aus Wut, nicht aus Verzweiflung gehandelt»

Sicher habe die Frau ihn provoziert – es sei bei dem Paar aber offensichtlich wechselseitig heftig zugegangen. Sicher sei auch der Beschuldigte stark belastet gewesen und habe sich in einer «krassen Konfliktsituation» befunden. Er habe aber «aus Wut gehandelt, nicht aus Verzweiflung».

Nicht ganz klar sei, ob die Tötung aus verletzter Ehre oder als Bestrafung erfolgte – jedenfalls sei die Tat verwerflich gewesen, sagte der Richter. Nach 24 Jahren in der Schweiz habe der Beschuldigte die hiesigen Wertmassstäbe gekannt.

hael, sda