Bezirksgericht ZürichMasseur soll zwei Frauen missbraucht haben
SDA/uri
28.10.2021 - 13:42
Ein 55-jähriger Masseur muss sich am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich wegen Schändung verantworten. Er soll sich an zwei Frauen vergangen haben, die für Massagen zu ihm gekommen waren.
SDA/uri
28.10.2021, 13:42
28.10.2021, 13:47
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Die Staatsanwaltschaft fordert vor dem Bezirksgericht in Zürich eine zweijährige Freiheitsstrafe ohne Bewährung für den Mann. Der mehrfach vorbestrafte Schweizer befindet sich bereits seit Februar im Gefängnis. Er soll – trotz Tätigkeitsverbot aufgrund ähnlicher, früherer Vergehen – erneut Frauen massiert und sich dabei an ihnen vergangen haben. Zudem soll er Kinderpornografie besessen, zu Unrecht Sozialhilfe bezogen und Kokain konsumiert haben.
Bei Lymphdrainage Intimbereich berührt
Bei den Fällen der beiden Frauen, die nun vor dem Bezirksgericht Zürich verhandelt werden, ging er jeweils ähnlich vor: Er sagte den Frauen, die zu ihm in die Massage kamen, sie hätten Wasser in den Beinen. Die Lymphflüssigkeit müsse ausgestrichen werden. Er könne ihnen zeigen, wie das gehe.
Bei der unmittelbar darauffolgenden Massagebehandlung soll er die beiden Frauen an der Vagina, den Pobacken und den Brüsten berührt haben.
Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe. «Die Leiste ist halt sehr nah am Intimbereich», sagte er. Er habe aber eine Berührung der Geschlechtsteile der Frauen weder gewollt noch wahrgenommen. Die Berührungen am Po wiederum würden zur Behandlung dazugehören und seien nicht sexuell motiviert gewesen.
Mehrfach einschlägig vorbestraft
Laut dem Staatsanwalt seien die Aussagen der beiden Opfer glaubwürdig, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass sie den Masseur zu Unrecht belasten würden. Dass der Mann wegen ähnlicher Delikte bereits zweimal verurteilt wurde und eine mehrjährige Freiheitsstrafe absitzen musste, wirke straferhöhend.
Aufgrund der psychischen Störung, unter welcher der Beschuldigte leide, sei eine stationäre Massnahme angezeigt. Zudem soll das Gericht ein lebenslanges Tätigkeitsverbot verhängen.
Als Nächstes wird die Verteidigerin des Beschuldigten ihr Plädoyer halten. Wann das Gericht das Urteil eröffnet, steht noch nicht fest.
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