Zürich
Es bleibt bei einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten: Das Zürcher Obergericht hat Hassan Kiko am Freitag wegen Anstiftung zum Entweichenlassen eines Häftlings verurteilt. Er hatte die Aufseherin Angela Magdici wiederholt darum gebeten, ihm die Zellentür zu öffnen.
Der syrische Häftling gestand beim Prozess, die Aufseherin "einige Male" gefragt zu haben, ob sie ihm nicht die Zellentüre aufmachen könnte. Unter Druck gesetzt habe er sie aber nicht. "Ich habe ja nichts, womit ich jemanden unter Druck setzen könnte."
Kiko betonte, dass die Aufseherin volljährig sei und selber entscheiden könne, was sie tun wolle und was nicht. Dass sie gemeinsam nach Italien flüchteten, hält er inzwischen für keine gute Idee mehr. "Die Flucht war eine Dummheit."
Fluchthelferin nicht am Prozess
Die Fluchthelferin, die mittlerweile seine Ehefrau ist und seinen Namen trägt, verzichtete darauf, den Prozess mitzuverfolgen. Kiko schilderte bei der Befragung kurz, wie sich ihr Eheleben gestaltet: Zeit alleine haben die beiden nie. Bei den wöchentlichen Besuchen in der Strafanstalt Lenzburg AG würden sie bewacht. Er ruft sie zudem drei Mal pro Woche an und schreibt ihr regelmässig.
Hat er seine Strafe abgesessen, will er "arbeiten und eine Familie gründen". Bis es soweit ist, dürfte es allerdings noch Jahre dauern. Der Syrer ist dreifach vorbestraft - vor allem wegen Sexualdelikten - und muss gut sieben Jahre absitzen. Er selber hofft, dass ihm ein Teil der Strafe wegen guter Führung erlassen wird und er im Jahr 2020 freikommt.
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