Tötungsdelikt Zürcher Obergericht vertagt Entscheid zu Galeristensohn

SDA/tasc

18.11.2019 - 19:06

Das Zürcher Obergericht verhandelt derzeit einen Tötungsdelikt im Drogenrausch (Symbolbild).
Das Zürcher Obergericht verhandelt derzeit einen Tötungsdelikt im Drogenrausch (Symbolbild).
Bild: Keystone

Ende Dezember 2014 hat ein 34-Jähriger einen guten Freund getötet. Er war im Drogenrausch. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch aufgrund vollständiger Schuldunfähigkeit. Das Zürcher Obergericht will am Mittwoch, 27. November, einen Entscheid bekanntgeben.

Der 34-Jährige, der Ende Dezember 2014 im Drogenrausch einen guten Freund getötet hat, soll nach dem Willen des Staatsanwalts mit 16 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch aufgrund vollständiger Schuldunfähigkeit.

Die Verteidiger des Deutschen beantragten am Montag vor dem Zürcher Obergericht zudem, es sollten zwei zusätzliche Zeugen einvernommen werden. Am Mittwoch, 27. November, wird das Gericht einen Entscheid bekanntgeben. Ob dies die Anträge betrifft oder bereits das Urteil ist, konnte der vorsitzende Richter nicht sagen.

In der Nacht vom 29. auf den 30. Dezember 2014 hatte der Beschuldigte in der elterlichen Villa in Küsnacht an der Zürcher Goldküste mit seinem Freund Kokain und Ketamin konsumiert. Die beiden gerieten dann in Streit. Der heute 34-Jährige schlug dem Freund den Schädel ein, rammte ihm eine Kerze in den Rachen und erwürgte ihn. Nach der Tat rief er selbst die Polizei.

Im Gerichtssaal bat der Beschuldigte die Angehörigen des Getöteten, die in einem anderen Saal die Verhandlung per Video-Übertragung verfolgten, um Verzeihung. Er bereue zutiefst, was er getan habe.

Zwei Monate zuvor soll er in einem Hotelzimmer in London seine Verlobte vergewaltigt und mehrfach sexuell genötigt haben. Während der Beschuldigte die Tötung eingestanden hat, distanzierte er sich am Montag entschieden von den Vorwürfe der Frau.

Erstinstanzlich verurteilt

Das Bezirksgericht Meilen hatte den Sohn eines wohlhabenden Galeristen im Juni 2017 wegen vorsätzlicher Tötung, Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung und mehrerer Verkehrsdelikte zu einer Freiheitsstrafe von 12,5 Jahren verurteilt. Das Gericht hielt dem Beschuldigten verminderte Schuldfähigkeit zu Gute.

Es ordnete eine strafvollzugsbegleitende Therapie an, die der Beschuldigte bereits angefangen hat. Seit seiner Inhaftierung habe er keine Drogen mehr konsumiert, sagte der Beschuldigte, der sich vor der Tat im internationalen Jetset bewegte. Heute nehme er auch keinerlei Medikamente mehr. Er wäre motiviert für eine stationäre Massnahme, erklärte er.

«Sofortige Haftentlassung»

Die beiden Verteidiger plädierten auf Freispruch ihres Mandanten und sofortige Haftentlassung. Zur Tatzeit habe er sich nach ausgiebigem Konsum von Kokain und dem Medikament Ketamin in einem psychotischen Rausch befunden. Für das Tötungsdelikt könne er deshalb nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Der seit Jahren Drogensüchtige habe nicht einfach auf den Konsum illegaler Substanzen verzichten können. Sein Zustand sei deshalb nicht selbst verschuldet gewesen.

Bezüglich der Sexualdelikte zielte die Verteidigung darauf ab, die Frau als unglaubwürdig darzustellen. Ihr «Drang zu massiver Übertreibung» sei «aktenkundig». «Ungereimtheiten und Widersprüche» in ihren Aussagen schürten Zweifel an der Schuld des 34-Jährigen. Dieser sei deshalb auch in diesen Punkten freizusprechen. Für die Nebendelikte sei eine bedingte Geldstrafe angemessen.

«Aussage-Zickzack»

Demgegenüber forderte der Staatsanwalt Schuldsprüche und eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren. Er räumte ein, dass es in den Aussagen der Frau einige Ungereimtheiten gebe. Vor allem aber habe die Verteidigung mit «Unterstellungen und Behauptungen» operiert. Insgesamt habe die erste Instanz zu Recht die Aussagen der Frau als stimmig und glaubhaft beurteilt.

In Bezug auf das Tötungsdelikt sei angesichts des «Aussage-Zickzack» des Beschuldigten in der Untersuchung nicht ausgeschlossen, dass dieser seine «Wahnvorstellungen» als «taktische Schutzbehauptung» vorgeschoben habe. Er habe schon früher Halluzinationen gehabt, und habe «locker auf diese Erfahrungen zurückgreifen» können.

Er habe denn auch genau gewusst, wie verheerend sich sein Drogen- und Medikamentenkonsum auswirken könne. Er war deswegen schon früher in psychiatrischer Behandlung. Laut Staatsanwalt verweigerte er aber bislang jede Therapie.

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