EnergieAKW-Betreiber gegen Uvek-Stilllegungskosten
SDA
9.5.2018 - 15:16
Die Betreiber der Schweizer Kernanlagen wehren sich gegen Berechnungen des Bundes, welche höhere Kosten für die Stilllegung der Atomkraftwerke und Entsorgung von radioaktiven Abfällen vorsehen. Sie haben Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hatte 1,1 Milliarden Franken höhere Gesamtkosten veranschlagt als Experten zuvor berechnet hatten. Aus Sicht des Branchenverbands müssten die Betreiber daher für Stilllegung und Entsorgung tiefer in die Taschen greifen, als diese effektiv kosten würde.
Wie der Dachverband Swissnuclear am Mittwoch mitteilte, sehen sich die AKW-Betreiber daher gezwungen, gegen diese Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einzureichen.
Gemäss dem Kernenergiegesetz sind AKW-Betreiber verpflichtet, für die Stilllegungskosten ihrer AKW und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aufzukommen und die dafür notwendige Finanzierung sicherzustellen. Diese Kosten werden alle fünf Jahre berechnet.
Die aktuelle und beanstandete Berechnung beruht auf einer Studie von Swissnuclear aus dem Jahr 2016. Der Verband hatte die Gesamtkosten auf 21,8 Milliarden Franken beziffert. Unabhängige Experten prüften die Studie Ende 2017 im Auftrag der Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds (Stenfo) und notierten in ihrem Antrag Gesamtkosten von 23,5 Milliarden Franken.
Unverständnis über Veranschlagung
Im April dieses Jahres prüfte auch das Uvek die Studie. Es gebe zwar "keine Anhaltspunkte", an der Beurteilung des Stenfo zu zweifeln, hiess es damals. Dennoch kam das Uvek zu einem anderen Ergebnis: Es errechnete und veranschlagte voraussichtliche Gesamtkosten von 24,581 Milliarden Franken.
Bereits im April reagierte Swissnuclear mit Unverständnis auf diese Veranschlagung. Inzwischen hat der Verband rechtliche Schritte eingeleitet. Die höheren Kosten würden keine zusätzliche Sicherheit bringen, schreibt er. Zudem sei die Studie von Swissnuclear nachvollziehbar auf Basis der gesetzlichen Vorgaben erstellt worden. Alle Kontrollorgane hätten sie als korrekt anerkannt.
Die Beschwerdeführer sind Axpo Power AG, BKW Energie AG, Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG, Kernkraftwerk Leibstadt AG und Zwischenlager Würenlingen AG.
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