Jedes fünfte durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat (Esti) überprüfte Elektrogerät hat im vergangenen Jahr Mängel aufgewiesen. Es mussten 131 Verkaufsverbote und 21 Rückrufe erlassen werden.
Die festgestellten Mängel bei elektrischen Erzeugnissen haben damit 2019 im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen, wie den Esti-Angaben vom Montag zu entnehmen ist. 2018 waren noch 14 Prozent aller kontrollierten Elektrogeräte beanstandet worden und der Verkauf von 108 Produkten war damals verboten worden.
Die Marktüberwachung durch das ESTI wird schweizweit stichprobenweise für Elektrogeräte für Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie durchgeführt. Im vergangenen Jahr wurden dabei 1’538 Erzeugnisse im Internet sowie mit Kontrollen bei Grossverteilern, Fachmärkten, Herstellern und Messen für die Überprüfung aufgrund von Meldungen von Konsumenten und Fachpersonen erfasst.
Gesamthaft wiesen 296 Elektrogeräte formelle oder technische Mängel auf. Das entspricht rund 19 Prozent aller kontrollierten Geräte entspricht. Es handle sich dabei auch um 188 Erzeugnisse mit sicherheitstechnischen Mängeln, die zu potentiellen Gefahren wie Stromschlag, Verbrühung, Rauchbildung und Brand führen könnten, heisst es in der Medienmitteilung.
Verkaufsverbote und Rückrufe
Im Berichtsjahr wurden aufgrund einer möglichen Gefährdung von Personen oder dem Fehlen von Konformitätsnachweisen 131 Verkaufsverbote ausgesprochen. Besonders betroffen waren davon Ladegeräte, Wasserkocher, zahlreiche Geräte mit unzulässigem ausländischen Stecker, Reiseadapter, Ladekabel für die Elektromobilität und Akkus für verschiedenartige Geräte. Überdies wurden verschiedene Produkte für den professionellen Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) der Industrie verboten.
In 34 Fällen wurden in der Schweiz mangelhafte Produkte vom Markt genommen. In 21 Fällen wurde der Rückruf oder die Sicherheitsinformation zusätzlich auf der Website des Büros für Konsumentenfragen (BFK) veröffentlicht.
Das Esti weist darauf hin, dass der Verkauf von Elektrogeräten mit einem unzulässigen ausländischen Stecker in der Schweiz grundsätzlich verboten ist. Beim Versuch des Einsteckens in die Steckdose oder durch unzulässige Manipulationen an der Steckverbindung könnten spannungsführende Teile berührt werden. Solche Geräte könnten zudem beim Betrieb überlastet werden und im schlimmsten Fall einen Brand bewirken.
Zu Vorsicht mahnt das Esti bei Online-Käufen von auffallend preisgünstigen elektrischen Geräten direkt aus Fernost. Oft seien diese Geräte Nachahmer-Produkte, die über eine längere Betriebsdauer aufgrund von elektrisch minderwertigen Bauteilen und einer inkorrekten Bauweise unsicher werden könnten.
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