Nahrungsmittel Bundesrat skizziert Weg von Landwirtschaft und Ernährung bis 2050

su, sda

23.6.2022 - 13:30

Die Landwirtschaft soll nachhaltig sein und einen höheren Beitrag an die Ernährungssicherheit leisten können. In einem Bericht ans Parlament skizziert der Bundesrat den Weg der Landwirtschaft in die Zukunft. (Archivbild)
Die Landwirtschaft soll nachhaltig sein und einen höheren Beitrag an die Ernährungssicherheit leisten können. In einem Bericht ans Parlament skizziert der Bundesrat den Weg der Landwirtschaft in die Zukunft. (Archivbild)
Keystone

Vom Bauernbetrieb über Zwischenhandel und Verarbeitung bis auf den Teller: Der Bundesrat skizziert in einem Bericht den Weg der Land- und Ernährungswirtschaft in die Zukunft. Sie soll nachhaltig sein und mehr zur Ernährungssicherheit beitragen können als heute.

su, sda

Der Bundesrat verabschiedete den am Donnerstag in Bern den Medien vorgestellten Bericht an seiner Sitzung vom Mittwoch. Angefordert hatte das rund achtzig Seiten starke Papier das Parlament. Es befasst sich nicht nur mit der Arbeit der Bauern und Bäuerinnen, sondern mit der gesamten Wertschöpfungskette bis auf den Teller.

Beide Räte legten vor über einem Jahr die Agrarpolitik 2022+ (AP22+) auf Eis und verlangten eine Auslegeordnung, die auch die Themen wie Ernährungssicherheit und Lebensmittelverschwendung beinhalten sollte. Der Bundesrat empfiehlt den Räten nun, diese Vorlage zu behandeln, und er empfiehlt den Räten Streichungen.

Produktivität steigern

«Ernährungssicherheit durch Nachhaltigkeit von der Produktion bis zum Konsum»: So sieht der Bundesrat die Landwirtschaft im Jahr 2050, wie das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) schrieb. Weiterhin sollen Schweizer Bauern mehr als die Hälfte der nachgefragten Lebensmittel herstellen.

Dabei soll die Arbeitsproduktivität gegenüber 2020 um fünfzig Prozent gesteigert werden, namentlich dank technischem Fortschritt. Die Treibhausgasemissionen sollen mindestens vierzig Prozent unter dem Stand von 1990 liegen. Zur Nachhaltigkeit beitragen müssen aber auch Verarbeiter sowie die Konsumentinnen und Konsumenten.

Denn im Vergleich zu heute sollen Lebensmittelverluste in der gesamten Wertschöpfungskette um drei Viertel reduziert werden. Die Treibhausgasemissionen in Verbindung mit dem Essen sollen um zwei Drittel sinken.

Böden und Wasser schonen

Vier Stossrichtungen nennt der Bundesrat in seiner Strategie für die Zukunft. Zunächst soll die Land- und Ernährungswirtschaft Böden und das Wasser schonend nutzen, den Auswirkungen des Klimawandels vorausschauend begegnen und dabei die Lieferketten stabil halten.

Zweitens soll die Lebensmittelproduktion klima-, umwelt- und tierfreundlich sein: Landwirte sollen die Produktion von erneuerbarer Energie erhöhen, darauf achten, dass weniger Nährstoffverluste in die Umwelt gelangen und Risiken durch die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln vermindern.

Zum Dritten soll die nachhaltige Wertschöpfung gestärkt werden. Die Land- und Ernährungswirtschaft soll wettbewerbsfähiger werden und neue Ernährungstrends wie beispielsweise die sinkende Nachfrage nach Fleisch «proaktiv nutzen», wie es in der Mitteilung heisst. Stärkung der Wertschöpfung heisst für den Bundesrat auch einfachere agrarpolitische Instrumente und weniger administrativer Aufwand.

Konsumenten in der Pflicht

Der vierte Pfeiler der Strategie nimmt die Konsumentinnen und Konsumenten in die Pflicht: Sie sollen informiert sein über Produktionsmethoden und Bescheid wissen, wie sich diese auf das Klima oder das Wohl der Tiere auswirken. Auch sollen sie auf gesunde Ernährung achten und keine noch geniessbaren Lebensmittel wegwerfen.

Umsetzen will der Bundesrat seine Strategie in drei Etappen. Die erste sind die Beschlüsse von Parlament und Bundesrat im Zusammenhang mit der Vorlage zur Verminderung der Risiken durch Pestizide. Diese enthalte ambitionierte Ziele, schrieb das WBF.

Als zweite Etappe soll die Agrarpolitik 2022+ «grundsätzlich» umgesetzt, aber entschlackt werden. Der Bundesrat empfiehlt den Räten unter anderem, den ökologischen Leistungsnachweis für Direktzahlungen nicht anzupassen. Die Anpassungen im bäuerlichen Bodenrecht will er von der AP22+ abkoppeln.

Als dritte Etappe ist – nach einer Auslegeordnung im Zeitraum 2025/2026 – eine weiterführende Reform ab 2030. Im Fokus soll das gesamte Ernährungssystem stehen. Der Bundesrat sieht auch die betroffenen Branchen in der Verantwortung, und auch internationale Handelsbeziehungen sollen zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.