Eigentümer von begrünten Dächern und Fassaden sollen die hierfür notwendigen Arbeiten künftig von den Steuern abziehen können. Das fordert eine Motion aus dem Nationalrat. (Archivbild)
Wer zu Hause eine Ladestation für Elektrofahrzeuge installiert, soll dies künftig von den Steuern abziehen können. Auch diese Forderung will der Bundesrat vertieft prüfen. (Archivbild)
Bundesrat will Steuererleichterungen für Dachbegrünungen prüfen - Gallery
Eigentümer von begrünten Dächern und Fassaden sollen die hierfür notwendigen Arbeiten künftig von den Steuern abziehen können. Das fordert eine Motion aus dem Nationalrat. (Archivbild)
Wer zu Hause eine Ladestation für Elektrofahrzeuge installiert, soll dies künftig von den Steuern abziehen können. Auch diese Forderung will der Bundesrat vertieft prüfen. (Archivbild)
Wer sein Dach oder seine Fassade begrünt, soll dies künftig von den Steuern abziehen können. Das fordert eine breit abgestützte Motion aus dem Nationalrat. Der Bundesrat ist nach eigenen Angaben bereit, eine Gesetzesrevision zu prüfen.
Für Nationalrätin Greta Gysin (Grüne/TI) und sieben Mitunterzeichnende aus mehreren Fraktionen sind Steuererleichterungen für Dach- und Fassadenbegrünungen aus verschiedenen Gründen angezeigt, wie es in der Begründung des Vorstosses heisst. Begrünte Dächer und Fassaden trügen zur Reduktion der Luftverschmutzung und der Lärmbelastung bei, zur Verringerung der Abflussgeschwindigkeit des Wassers, zur Verbesserung der Biodiversität in den Städten und zur Senkung der Umgebungstemperatur. Darüber hinaus hälfen sie bei der Regulierung der Innentemperatur der Gebäude.
Der Bundesrat ist bereit, eine Änderung der massgebenden Verordnungsbestimmungen zu prüfen, sollte der Nationalrat die Motion annehmen. Dies schreibt er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zur Motion. Heute hänge die Gewährung von Steuererleichterungen für Dach- und Fassadenbegrünungen davon ab, inwieweit diese ausreichende Energiespar- oder Umweltschutzeffekte aufwiesen.
Heute können Kantone Abzüge für Umweltschutz- und Energiesparmassnahmen vorsehen, soweit der Bund dies in Zusammenarbeit mit den Kantonen festlegt. Dach- und Fassadenbegrünungen sind jedoch nicht ausdrücklich erwähnt.
Anreize für Ladestationen
Dasselbe gilt für die Installation von Ladeinfrastrukturen in Gebäuden für Elektrofahrzeuge. Ein steuerlicher Anreiz zu deren Installation würde die Zahl der Fälle vermindern, in denen mangels einer Ladestation im Wohngebäude auf ein Elektrofahrzeug verzichtet wird, wie Ständerätin Marianne Maret (Mitte/VS) in einer weiteren Motion geltend macht. Auch sie wird dabei von Mitgliedern mehrerer Fraktionen unterstützt.
Auch diese Motion will der Bundesrat vertieft prüfen, wie er schreibt. Heute bestehe keine gefestigte Praxis zur Abzugsfähigkeit der Kosten für die Installation von Ladestationen. Die einen Kantone verträten aktuell die Sichtweise, wonach die Ladestationen keinen Einfluss auf die Energieeffizienz der Liegenschaft hätten. Andere zielten darauf ab, dass die Kosten für die Installation von Ladestationen nur in Kombination mit einer Fotovoltaikanlage zum Abzug zugelassen würden.