Deutschland vs. Schweiz Deutschland vs. Schweiz: Otto streitet mit Otto's über Internetauftritt

tsha

12.2.2019

Statt wie früher per Katalog kaufen die Otto-Kundinnen heute online.
Statt wie früher per Katalog kaufen die Otto-Kundinnen heute online.
Keystone

Wer darf die Seite otto-shop.ch nutzen? Obwohl ein Urteil des Bundesgerichts noch aussteht, sind die Deutschen jetzt vorgeprescht.

Seit vergangenem Jahr streitet sich der deutsche Otto-Konzern mit dem  Schweizer Discounter Otto's über die Nutzung der Seite otto-shop-ch. Nachdem der Fall 2018 vom Luzerner Kantonsgericht verhandelt wurde, beschäftigt sich nun das Bundesgericht mit der Causa Otto. Die Seite gehört den Deutschen, die Schweizer hätten sie aber gern für sich. Ihr Argument: Otto's habe hierzulande eine schutzwürdige Marktposition erreicht.

Ein Urteil steht noch aus – die Deutschen haben dennoch schon Nägel mit Köpfen gemacht. Wie «Blick» berichtet, führt die Internetseite neuerdings zu einem Auftitt des Otto-Versands. Bis vor Kurzem landeten die Nutzer noch auf der Seite des Jelmoli-Versands, der zur deutschen Otto-Gruppe gehört.

Otto kündigt seinen neuen Internetauftritt an.
Otto kündigt seinen neuen Internetauftritt an.
Otto

«Einfach alles. Einfach Otto.», steht nun selbstbewusst auf der Seite. «Ab Sommer 2019 finden Sie die komplette Produktvielfalt von Otto auch in der Schweiz», versprechen die Deutschen weiter.

«Wir sind derzeit in der Entwicklung des Onlineshops und in Vorbereitung des Markteinstiegs», so ein Otto-Sprecher gegenüber «Blick». «Wir stehen sozusagen in den Startlöchern.»

Vor dem Luzerner Kantonsgericht hatte Otto übrigens in allen 15 Punkten Recht bekommen. Die Chancen, dass sich Otto's vor dem Bundesgericht doch noch durchsetzen kann, sind also gering.

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