AutoindustrieDieselskandal kommt vor Bundesgericht
SDA
28.1.2020 - 09:54
Der Konsumentenschutz gibt sich mit dem Nichteintretens-Entscheid des Zürcher Handelsgericht im Fall einer Schadensersatz-Klage gegen VW und Amag wegen dem Diesel-Abgasskandal nicht zufrieden. Die Konsumentenorganisation zieht ihre Klage an das Bundesgericht weiter.
Am 6. Dezember 2019 entschied das Handelsgericht Zürich, dass der Konsumentenschutz formell nicht berechtigt sei, im Namen von 6'000 Autobesitzern zu klagen, die im Zuge des Skandals um gezinkte Abgaswerte geschädigt worden seien.
Zwar stellte das Gericht die Zuständigkeit fest, verwies aber gleichzeitig darauf, dass eine formelle Voraussetzungen für die Prozessführung nicht erfüllt sei.
«Nicht akzeptabel»
Zur Begründung hiess es, dass der Stiftungszweck der Stiftung für Konsumentenschutz, der in der Wahrung der Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten liegt, die Organisation nicht zu einer derartigen Klage legitimiere.
Diese Begründung ist für die Stiftung «nicht nachvollziehbar und in keiner Weise akzeptabel», wie es in einer Mitteilung vom Dienstag heisst. Daher habe sich der Konsumentenschutz entschieden, seine Klage bis vor das Bundesgericht zu ziehen.
Falls das Bundesgericht die Beschwerde des Konsumentenschutzes gutheissen sollte, wäre das Handelsgericht Zürich gezwungen, die Frage zu klären, ob die Fahrzeugbesitzer in der Schweiz durch die Abgasmanipulationen geschädigt wurden und ob VW und der Autoimporteur Amag Schadensersatz zu leisten haben.
Revision der Zivilprozessordnung gefordert
Der Verlauf des Verfahrens zeigt laut dem Konsumentenschutz zudem, dass eine rechtliche Lücke besteht. In der Schweiz gebe es für Konsumentinnen und Konsumenten keine wirksamen Mittel, um gegen ein schädigendes Vorgehen eines Anbieters kollektiv vorzugehen.
Daher setze sich der Konsumentenschutz im Rahmen der Revision der Zivilprozessordnung ZPO, die nächstens im Parlament diskutiert werden soll, für die Schaffung von kollektiven Rechtsinstrumenten ein.
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