Dieselskandal Dieselskandal: VW muss heikle Dokumente herausrücken

hst

6.7.2018

Volkswagen: Die Ermittlungen der Diesel-Affäre gehen mit grossen Schritten voran.
Volkswagen: Die Ermittlungen der Diesel-Affäre gehen mit grossen Schritten voran.
Bild: Keystone

Die Staatsanwaltschaft München II darf interne VW-Unterlagen, die sie bei der Kanzlei Jones Day im Zuge des Diesel-Skandals beschlagnahmt hat, auswerten. Volkswagen wollte dies vom Bundesverfassungsgericht verbieten lassen, ist damit aber nun vor der 3. Kammer des Zweiten Senats gescheitert, wie das höchste deutsche Gericht mitteilte.

Gemäss Richterspruch wurde Volkswagen durch die Sicherstellung der Dokumente weder in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Jones Day hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese stufte das Gericht aber als unzulässig ein, weil die Kanzlei ihren Sitz im Ausland habe und sich deshalb nicht auf deutsche Grundrechte berufen könne.

Hintergrund sind die Ermittlungen bei der VW-Tochter Audi. Mittlerweile werden 20 Mitarbeiter verdächtig, an dem Betrug und der strafbaren Werbung mit manipulierten Audi-Motoren beteiligt gewesen zu sein. Der bekannteste, der mittlerweile beurlaubte Audi-Chef Rupert Stadler, sitzt wegen Verdunkelungsgefahr seit Mitte Juni in Untersuchungshaft.

Die Aufklärung des Dieselskandals könnte nun entscheidende Schritte vorankommen. Denn die Ermittler haben nach dem Urteil nun Zugriff auf 185 Aktenordner und diverse elektronische Unterlagen, die sie bei der Razzia im März 2017 mitgenommen hatten.

Bilder des Tages
Zurück zur Startseite