Unfall Drohne verletzt Mann im Wallis

SDA

20.8.2020 - 16:48

Ein Mann wurde Anfang Woche in Verbier VS von einer Drohne am Kopf verletzt. Ab 2021 soll in der Schweiz für das Steuern von Drohnen ab 250 Gramm eine Lizenz nötig sein.
Ein Mann wurde Anfang Woche in Verbier VS von einer Drohne am Kopf verletzt. Ab 2021 soll in der Schweiz für das Steuern von Drohnen ab 250 Gramm eine Lizenz nötig sein.
Source: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Ein Mann ist im Wallis Anfang Woche von einer Drohne am Kopf getroffen worden, während er mit einer Seilrutsche ins Tal sauste. Das Fluggerät war von einem Touristen gesteuert worden.

Der Unfall ereignete sich rund 30 Meter vor der Talstation der Seilrutsche Mont-Fort in Verbier. Wie der Betroffene am Donnerstag auf der Online-Seite der Zeitung «Le Nouvelliste» schilderte, fuhr er mit ungefähr 50 Kilometern pro Stunde an der Tyrolienne talwärts, als ihn die ferngesteuerte Drohne am Kopf traf.

Mit einem Foto der Wunde als Beweis berichtet die Zeitung weiter, dass dem Mann von einem in den Ferien weilenden Arzt vor Ort erste Hilfe geleistet wurde. Anschliessend habe er das Gesundheitszentrum in Sembrancher aufgesucht.

Der Direktor der verantwortlichen Seilbahngesellschaft Téléverbier, Laurent Vaucher, bedauerte den «unglücklichen Zwischenfall». Auf Nachfrage präzisierte er, dass keiner der Angestellten der Station damit zu tun habe und keine Aufnahme des unbekannten Drohnen-Piloten gebe.

Drohnen sind im gesamten Gebiet der «Quatre Vallée» verboten, ausser es liege eine ausdrückliche Bewilligung vor. Das europäische Regelwerk in Sachen Drohnen, das die Schweiz ab dem 1. Juli 2020 übernehmen wollte, wurde wegen der Coronavirus-Krise um sechs Monate aufgeschoben. Es verlangt unter anderem vor, dass sich Piloten von Drohnen über 250 Gramm registrieren lassen und eine Prüfung machen.

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