FahrdiensteEuGH: UberPop muss als Verkehrsdienst reguliert werden
SDA
20.12.2017 - 10:14
Uber wird in Europa nicht zu seinem ursprünglichen Geschäftsmodell zurückkehren können, Fahrten mit Privatleuten als Chauffeur zu vermitteln.
Der Europäische Gerichtshof entschied am Mittwoch, dass ein solcher Dienst eine Verkehrsdienstleistung ist und entsprechend reguliert werden muss. Damit wurde der Service rechtlich mit klassischen Taxi-Diensten gleichgestellt.
Uber vermittelt über Smartphone-Apps Fahrten in verschiedenen Angebots- und Preisklassen. Das Unternehmen ist in dutzenden Ländern und hunderten Städten aktiv und vor allem etablierten Taxiunternehmen ein Dorn im Auge.
Uber hatte den Dienst UberPop, bei dem Privatleute Fahrgäste beförderten, nach Rechtsproblemen bereits praktisch überall in Europa eingestellt - inzwischen auch in der Schweiz.
Aktuell arbeitet der Fahrdienst-Vermittler mit Fahrern mit Beförderungsschein oder Taxi-Betrieben. Die EuGH-Entscheidung geht auf ein Verfahren zurück, in dem ein spanisches Taxi-Unternehmen gegen UberPop vorging.
Am EuGH sind noch weitere Uber-Verfahren anhängig. In einem Streit zu Uber in Frankreich hat ein Generalanwalt des Gerichtshofs im Juli die Ansicht vertreten, dass die Mitgliedstaaten die rechtswidrige Ausübung von Beförderungstätigkeiten im Rahmen des Dienstes "Uber Pop" verbieten und strafrechtlich ahnden könnten, ohne der Kommission den Gesetzentwurf zuvor mitteilen zu müssen. Ein Urteilstermin dazu steht noch nicht fest.
Zudem hat der deutsche Bundesgerichtshof dem EuGH im Mai 2017 Fragen zur Zulässigkeit der Mietwagen-App "Uber Black" vorgelegt. Dazu steht ebenfalls noch kein Termin fest.
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