Nach der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS könnte es im Zuge der Staatshilfen noch weitere Auflagen für das CS-Management durch die Finanzmarktaufsicht geben. Die Finma prüft dies nun.
Keystone-SDA, ys
20.03.2023, 12:50
SDA
«Im ersten Schritt ging es darum, eine Lösung zum Schutz der Einlegerinnen und Einleger und dem Ansehen des Schweizer Finanzplatzes zu schaffen», sagte ein Finma-Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP am Montag. «Im zweiten Schritt werden wir weitere Fragen, auch solche, klären.» Der Sprecher bestätigte damit einen Bericht von Radio SRF.
Mit dem Statement reagierte die Behörde nach eigene Angaben auf Aussagen von Bundesrätin Karin Keller Sutter, welche sagte, es gebe Massnahmen gegenüber dem CS-Management: «Das Bankengesetz sieht beispielsweise vor, dass bei einer Unterstützung durch den Staat ein Dividendenverbot oder Massnahmen betreffend Löhne durch die Finma verfügt werden können.» Das sei Sache der Aufsichtsbehörde, «davon ist aber schon auszugehen».
Der Bundesrat hatte am Sonntagabend bereits mitgeteilt, der Credit Suisse sei während der Dauer der beanspruchten staatlichen Unterstützung die Auszahlung von Dividenden nicht erlaubt. Zudem gehe man die Boni der Banken an: Gemäss Artikel 10a des Bankengesetzes könne die Auszahlung variabler Vergütungen ganz oder teilweise verboten werden.
Die Credit Suisse hat ihren Mitarbeitern laut einem Medienbericht derweil zugesichert, dass versprochene Boni und Lohnerhöhungen weiterhin gezahlt würden. Es werde keine Änderungen an den Gehaltsregelungen geben, und die Boni sollen wie geplant am 24. März ausgezahlt werden, heisst es laut «Bloomberg» in einem internen Schreiben an die Belegschaft.
In vielen Ländern seien die Boni bereits ausbezahlt worden, für die übrigen Länder erwarte die Bank keine Änderungen. Eine Banksprecherin bestätigte den Inhalt der Mitteilung gegenüber der Nachrichtenagentur.
Es werde zudem daran gearbeitet zu ermitteln, welche Stellen im Zuge der Übernahme wegfallen. Die Bank sei bestrebt, weiterhin marktübliche Abfindungen zu zahlen.
Trump: Hohe Zölle auf Waren aus China, Mexiko und Kanada
WasDonald Trump dreht an der Zoll-Schraube: Der designierte US-Präsident will an seinem ersten Amtstag Zölle in Höhe von 25 Prozent auf alle Waren aus Mexiko und Kanada verhängen. Seine Begründung: Einwanderer würden Kriminalität und Drogen über diese Grenzen in die USA bringen. Die Zölle sollen bleiben, bis das eingedämmt sei.
Zusätzlich sollen Waren aus China mit zehn Prozent Zoll belegt werden. Auch hier begründet Trump es mit der Einfuhr von Drogen, wie dem gefährlichen Fentanyl.
26.11.2024
Bundesrat lehnt Ernährungsinitiative ohne Gegenvorschlag ab
Der Bundesrat lehnt die Ernährungsinitiative ab. Diese verlangt, die Schweizer Lebensmittelproduktion vermehrt auf pflanzliche Kost auszurichten. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Umstellung in der von der Initiative verlangten Zeit nicht möglich ist. Einen Gegenvorschlag zur Initiative will er nicht.
13.11.2024
3 Aspekte: Was eine zweite Amtszeit Trumps für die Schweiz bedeuten würde
Donald Trump hat gute Chancen, bei der US-Wahl am 5. November das Mandat für eine zweite Amtszeit zu bekommen? Was würde das für die Schweiz bedeuten? Das Video beleuchtet drei Aspekte.
30.10.2024
Trump: Hohe Zölle auf Waren aus China, Mexiko und Kanada
Bundesrat lehnt Ernährungsinitiative ohne Gegenvorschlag ab
3 Aspekte: Was eine zweite Amtszeit Trumps für die Schweiz bedeuten würde