Nahrungsmittel Frankreich verbietet Vermarktung vegetarischer Produkte als «Wurst»

SDA

30.6.2022 - 23:14

In Frankreich dürfen vegetarische Produkte ab Oktober nicht mehr "Wurst" heissen. (Archivbild)
In Frankreich dürfen vegetarische Produkte ab Oktober nicht mehr "Wurst" heissen. (Archivbild)
Keystone

In Frankreich dürfen vegetarische Ersatzprodukte künftig nicht mehr als «Steak» oder «Wurst» vermarktet werden. Ein verabschiedetes Dekret der Regierung soll dafür sorgen, Fleisch- und Fischprodukte deutlich von vegetarischen Alternativen zu trennen.

«Die Verwendung von Begriffen, die traditionell mit Fleisch und Fisch in Verbindung gebracht werden, zur Bezeichnung von Erzeugnissen, die nicht zum Tierreich gehören, wird nicht mehr möglich sein», heisst es in einer am Donnerstag veröffentlichten Verordnung. Die Regel tritt demnach am 1. Oktober in Kraft. Frankreich ist das erste Land in der EU, das eine solche Beschränkung auf Fleisch- und Fischprodukte einführt.

Die fleischverarbeitende Industrie hatte seit langem auf eine solche Regelung gepocht. Der Vorsitzende des Verbandes französischer Viehzüchter und Fleischverarbeiter, Jean-François Guilhard, begrüsste sie nun als «wesentlichen Schritt zugunsten der Informationstransparenz für die Verbraucher sowie des Erhalts unserer Produkte und unseres Know-hows».

Onav, eine Vereinigung von Wissenschaftlern und Gesundheitsexperten, die sich auf Fleischalternativen spezialisiert haben, kritisierte hingegen, die Massnahme diene eindeutig dem Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Fleischindustrie. Zugleich gefährde sie in Frankreich den Übergang zu nachhaltigeren und gesünderen pflanzlichen Alternativen zu Fleisch, dessen Produktion als höchst klimaschädlich gilt.

Die Vermarktungsvorgabe gilt nur für in Frankreich hergestellte Produkte. Bauernverbände forderten die Regierung in Paris deshalb auf, sich in Brüssel für eine EU-weite Regelung einzusetzen. Auf Basis einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gilt eine ähnliche Regelung EU-weit bereits für Ersatzprodukte für Milcherzeugnisse: Joghurt, Milch oder Käse auf pflanzlicher Basis dürfen bis auf wenige Ausnahmen nicht als solche vermarktet werden.