Wirecard Insolvente Firmen müssen Dax künftig rasch verlassen

SDA

12.8.2020 - 23:56

Die Deutsche Börse hat ihr Regelwerk im Falle von Insolvenzen angepasst. (Symbolbild)
Die Deutsche Börse hat ihr Regelwerk im Falle von Insolvenzen angepasst. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/EPA/ALEXANDER BECHER

Die Deutsche Börse hat wegen der Insolvenz des Dax-Mitglieds Wirecard ihr Regelwerk überarbeitet. Gemäss der neuen Regeln werden insolvente Unternehmen nun mit einer Frist von zwei Handelstagen aus den Dax-Auswahlindizes (Dax, MDax, SDax und TecDax) herausgenommen.

Dies teilte die Deutsche Börse am Mittwochabend mit. Die von der Index-Tochter Stoxx Ltd. beschlossene Regeländerung trete zum Donnerstag, 19. August, in Kraft.

Die sich daraus aktuell ergebenden Veränderungen in der Zusammensetzung von Dax und TecDax werden entsprechend am selben Abend nach 22 Uhr bekanntgegeben und nach Börsenschluss am Freitag, 21. August, umgesetzt. Grundlage der Berechnung sei die Rangliste vom 31. Juli sowie weitere Vorgaben aus dem Regelwerk.

Erwartet wird von Index-Experten bereits, dass der Coronavirus-Krisengewinner und Online-Essenslieferant Delivery Hero den Platz der in einen Bilanzskandal verstrickten und inzwischen zahlungsunfähigen Wirecard einnehmen wird. Chancen wurden aber auch dem Duftstoff- und Aromenhersteller Symrise eingeräumt.

Konsultation von Marktteilnehmern

Im Technologiewerte-Index TecDax gelten die beiden Unternehmen LPKF und Stratec als die Favoriten für den frei werdenden Platz des Zahlungsabwicklers.

Wirecard hatte im September 2018 den frei gewordenen Platz der Commerzbank im Dax eingenommen. In Juni dieses Jahres kam es dann zum Eklat. Der Konzern räumte Luftbuchungen von 1,9 Milliarden Euro ein. Die Münchner Staatsanwaltschaft geht mittlerweile von einem «gewerbsmässigen Bandenbetrug» bei Wirecard aus, und zwar seit 2015.

Die neue Regelung zu insolventen Unternehmen wurden von der Deutschen Börse im Rahmen einer Marktkonsultation in den vergangenen drei Wochen abgestimmt. Konkret bezieht sich die Änderung auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als ein gesetzlich festgelegtes Verfahren und umfasst alle relevanten öffentlichen Mitteilungen dazu, präzisierte der Marktbetreiber aus Eschborn bei Frankfurt. Da auch Unternehmen aus anderen EU-Staaten Indexmitglied werden können, beziehe sich die Regelung daher nicht nur auf das deutsche Insolvenzrecht, hiess es weiter.

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