Luftverkehr Juristische Niederlage für Flughafen Genf

SDA

11.1.2019 - 16:00

Passagiere in Genf-Cointrin: Das Serviceunternehmen ISS Facility Services hat in einem Rechtsstreit mit dem Flughafen einen Teilsieg errungen. (Archiv)
Passagiere in Genf-Cointrin: Das Serviceunternehmen ISS Facility Services hat in einem Rechtsstreit mit dem Flughafen einen Teilsieg errungen. (Archiv)
Source: Keystone/SALVATORE DI NOLFI

ISS Facility Services hat in einem Rechtsstreit mit dem Flughafen Genf einen Teilsieg errungen. Das Serviceunternehmen hatte die Vergabe eines Mandats durch den Flughafen an einen Konkurrenten angefochten.

Die Genfer Justiz verurteilte den Flughafen Genf zur Zahlung von 33'000 Franken Schadenersatz. Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist indes wahrscheinlich.

"Der Flughafen Genf ist mit dem Entscheid der Genfer Justiz nicht einverstanden. Wird sind überzeugt, dass wir diese Ausschreibung in Übereinstimmung mit den Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen durchgeführt haben", sagte die Sprecherin des Flughafens Genf, Madeleine von Holzen, am Freitag zur Agentur Keystone-SDA in Berufung auf eine Meldung der Zeitung "Tribune de Genève".

Die Ausschreibung vom Oktober 2017 wurde in drei Lose unterteilt: Warteschlangenmanagement an Sicherheitskontrollstellen, Personen- und Fahrzeugkontrollen sowie Sicherheitsüberprüfungen im Frachtraum. Diese drei Lose sollten an verschiedene Unternehmen vergeben werden. Mehrfachgebote waren eindeutig ausgeschlossen.

Das Unternehmen Securitas erhielt den Zuschlag für das erste Los, für welches ISS Facility Services ebenfalls ein Angebot abgegeben hatte. Securitas ist jedoch mit der Firma Custodio verbunden, welche den Auftrag für dritte Mandat erhielt, wie die Genfer Justiz in einem Urteil vom 18. Dezember vergangenen Jahres feststellte. Securitas hätte deshalb kein Angebot für das erste Los abgeben dürfen.

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Das Gericht stellte die Rechtswidrigkeit der Auftragsvergabe vom Februar 2018 ist fest. Es hiess die Beschwerde von ISS Facility Services teilweise gut und verurteilte den Flughafen zu einer Schadenersatzzahlung von 33'000 Franken. Die Arbeiten werden aber normal fortgesetzt, da der Antrag auf aufschiebende Wirkung abgelehnt wurde.

In einem Interview mit der Finanznachrichtenagentur AWP Ende November sagte Christophe Favier-Bosson, Direktor der Westschweiz und Mitglied der Geschäftsleitung von ISS Schweiz: "Das war für uns ein wichtiger Auftrag, nicht nur in Bezug auf Reputation und Umsatz, sondern auch in Bezug auf das Personal mit über 120 betroffenen Personen".

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