VersicherungenMehr Fälle für Rechtsschutzversicherungen
SDA
15.10.2020 - 15:46
Seit Ausbruch der Coronapandemie werden Rechtsschutzversicherer mit Anfragen überhäuft. Klärungsbedarf gibt es vor allem am Arbeitsplatz oder bei rechtlichen Problemen, wenn es ums Shoppen im Internet und rund um die geplanten Ferien geht.
Die Anfragen beim schweizweit grössten Rechtsschutzversicherer Axa-Arag sind in den ersten acht Monaten 2020 in die Höhe geklettert. Verglichen mit dem Vorjahr stiegen sie um knapp einen Fünftel an, wie die zur Axa-Gruppe gehörende Gesellschaft am Donnerstag mitteilte. Im März allein habe man gar einen Anstieg der Meldungen um 42 Prozent gemessen.
Das Bedürfnis nach Klärung rechtlicher Fragen spürt auch der Touring Club Schweiz (TCS). Seit März häuften sich bei der Rechtsschutzversicherung die neuen Fälle deutlich. Jeder zehnte Fall stehe im Zusammenhang mit der Coronapandemie, schrieb der TCS auf Anfrage.
Offene Fragen zur Kurzarbeit
In einer Vielzahl der Anfragen ging es bei Axa-Arag um das Arbeitsrecht. Häufig seien dabei Fragen rund um die Kurzarbeit gestellt worden; etwa zur Höhe des Lohnes während dieser Zeit. Streitigkeiten habe es auch wegen falscher Kurzarbeitsabrechnungen gegeben.
Fragen warfen am Arbeitsplatz zudem Kündigungen aus, die mit der Coronakrise begründet wurden. Und zu reden gab auch die Home-Office-Praxis der Arbeitgeber, wie Axa-Arag weiter schrieb. Arbeitnehmer hätten sich gefragt, ob der Arbeitgeber sie zwingen dürfe, wieder im Büro zu arbeiten, obschon sie zur Risikogruppe zählten. Andere wiederum wollten ins Büro, obwohl ihnen der Arbeitgeber davon abriet.
Verunsichert sind die Kunden der Rechtsschutzversicherer auch dann, wenn es um Reisen geht. Beim TCS stehen 60 Prozent der Corona-Anfragen im Zusammenhang mit dem Thema Reisen. Und bei Axa-Arag haben sich die Anfragen zum Reiserecht in den vergangenen Monaten gegenüber dem Vorjahr verdoppelt.
Die Kunden hätten sich oft über die Rechtslage zu stornierten Flügen informiert und ob man Flüge aufgrund der Coronalage selber stornieren soll. Axa-Arag-Chef Jürg Schneider warnt jedoch davor: «Wer einen Flug in Eigenregie storniert, verliert unter Umständen allfällige Ansprüche.»
Sorge bereiten auch stornierte Hotelbuchungen, Pauschalreisen oder über die Onlineplattform Airbnb gebuchte Übernachtungen. Zwar hätten die Kunden zumeist ein Anrecht auf Rückerstattung, doch sei es nicht immer einfach, das Geld dann auch zu erhalten. Auch in solchen Fragen biete die Rechtsschutzversicherung Unterstützung, hiess es bei Axa-Arag weiter.
Probleme beim Online-Shopping
Häufiger ist es auch beim Shoppen im Internet zu Rechtsstreitigkeiten gekommen. Die Anfragen dazu seien bei Axa-Arag bereits ab März in die Höhe geschnellt. Zu den häufigsten Problemen zähle der Geldverlust, wenn die Ware zwar bezahlt aber nicht geliefert worden sei oder wenn die Warenlieferung nicht den Erwartungen der Kunden entsprochen habe.
Damit es gar nicht soweit kommt, empfehlen die Rechtsschutzexperten, sich von unseriösen Online-Shops fernzuhalten. Die Suche nach Blogeinträgen und Erfahrungsberichten auf Konsumentenforen genügten meist, um die Seriosität eines Shops einschätzen zu können.
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