Mehrwertsteuer Mehrwertsteuerreduktion soll an Kunden weitergegeben werden

SDA

2.11.2017 - 12:47

Der Preisüberwacher fordert von den staatsnahen Betrieben, die Mehrwertsteuerreduktion an die Kunden weiterzugeben. Der Öffentliche Verkehr sieht allerdings dafür keinen Grund.

Vor allem die öffentliche Hand und staatsnahe Betriebe hätten eine besondere Verantwortung, den Mehrwertsteuernachlass auch an die Kunden weiterzugeben, sagte der Preisüberwacher Stefan Meierhans am Sonntag auf Anfrage. Er bestätigte einen Artikel der "NZZ am Sonntag". Grundsätzlich sehe er alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen in der Verantwortung, so Meierhans.

Obwohl es sich häufig nur um Kleinbeträge handle, könnten den Konsumentinnen und Konsumenten auf das Jahr gerechnet erhebliche Beträge entgehen. Eine "grobe Schätzung" hat laut Meierhans ergeben, dass die Senkung der Mehrwertsteuer allein beim gesamten öffentlichen Verkehr rund 20 Millionen Franken im Jahr ausmachen dürfte. Das Gros entfalle dabei auf die SBB.

Diese teilte auf Anfrage mit, dass die Preise mit der Senkung des Mehrwertsteuersatzes "konstant gehalten" werden sollen. Mit anderen Worten: Die Mehrwertsteuersenkung soll nicht für tiefere Billettpreise sorgen.

Die SBB argumentiert, dass mit der Mehrwertsteuersenkung die Teuerung 2017 von 0,5 Prozent kompensiert werde. Der Verband des öffentlichen Verkehrs CH-direct hatte sich auf den gleichen Standpunkt gestellt. Da die SBB die Mehrwertsteuerbeträge nicht separat ausweise, könne sie auch nicht angeben, wie viel eine Mehrwertsteuersenkung insgesamt ausmachen würde.

Der Preisüberwacher rechnete vor, dass die Einsparungen bei einem Zweitklass-Generalabonnement für 3860 Franken bei über zehn Franken liegen könnte.

Post: Einsparungen wären marginal

Die Post plant bei der Mehrwertsteuerreduzierung dagegen ein differenziertes Vorgehen, wie sie auf Anfrage mitteilte.

Die Mehrwertsteuer werde grundsätzlich an den neuen Satz angepasst - dies betreffe "hauptsächlich Geschäftskunden", so Post-Mediensprecherin Jacqueline Bühlmann. Bei Produkten, bei denen die Mehrwertsteuer im Preis enthalten sei, lohne sich der Aufwand jedoch nicht.

Im Fall eines Pakets bis zwei Kilogramm, entspreche die Preissenkung weniger als zwei Rappen. Laut Bühlmann belaufen sich die Durchschnittsausgaben eines Haushalts für Postleistungen auf 20 Franken jährlich - die direkte Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung würde für die Kunden demnach eine Ersparnis von sechs Rappen bedeuten.

Die Post weist zugleich darauf hin, dass sie die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7,6 Prozent auf 8 Prozent 2011 nicht an die Kunden weiter verrechnet habe. Zudem entrichte sie auch auf Briefe unter 50 Gramm die Mehrwertsteuer an den Bund, obwohl sie dies nicht müsste.

Preisüberwacher Meierhans ist mit der Post-Strategie zwar teilweise zufrieden, findet aber, dass es sich in der Summe um "nicht vernachlässigbare Beträge" handle.

Nein zur Rentenreform mit Folgen

Die Mehrwertsteuersenkung ist eine Folge der Ablehnung der "Altersvorsorge 2020" an der Urne. Dadurch sinkt ab dem 1. Januar 2018 der normale Mehrwertsteuersatz von 8 auf 7,7 Prozent.

Der Grund dafür ist, dass die bislang für die Zusatzfinanzierung der IV genutzten Gelder nicht wie in der Reform geplant der AHV zugeführt werden können.

Die grossen Detailhändler Migros und Coop hatten bereits direkt nach der Abstimmung Ende September angekündigt, die Senkung der Mehrwertsteuer an die Kundschaft weiterzugeben.

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