Faire Preise Nationalrat berät über Massnahmen gegen Hochpreisinsel Schweiz

SDA/tafi

8.3.2020

Weil sich viele ausländische Hersteller und Händler weigern, Kunden aus der Schweiz direkt zu beliefern, zahlen Konsumenten hierzulande oft einen Aufschlag auf viele Produkte. (Symbolbild)
Weil sich viele ausländische Hersteller und Händler weigern, Kunden aus der Schweiz direkt zu beliefern, zahlen Konsumenten hierzulande oft einen Aufschlag auf viele Produkte. (Symbolbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die Fair-Preis-Initiative will den Schweiz-Zuschlag beseitigen, der Schweizer Konsumenten jährlich Milliarden kostet. Der Nationalrat berät am Montag über das populäre Volksbegehren. Als Alternative steht eine Gesetzesänderung mit dem gleichen Anliegen zur Diskussion.

Der indirekte Gegenvorschlag soll der Initiative den Wind aus den Segeln nehmen. Dem Volksbegehren werden nämlich durchaus Chancen an der Urne eingeräumt. Auch in der vorberatenden Wirtschaftskommission (WAK) war der Widerstand ungewöhnlich schwach: Sie sprach sich zwar gegen die Initiative «Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)!» aus, aber mit 10 zu 6 Stimmen bei 9 Enthaltungen.

Hintergrund ist der Unmut über die diskriminierenden Lieferbedingungen, mit welchen sich Schweizer Unternehmen und Konsumenten konfrontiert sehen: Ausländische Hersteller und Händler weigern sich, Kunden aus der Schweiz direkt zu beliefern. Stattdessen verweisen sie auf ihre Niederlassungen oder Webportale in der Schweiz, wo die Preise höher sind. Gemäss einer Studie zahlen Schweizer Kunden allein auf Kleider einen Zuschlag von 1,9 Milliarden Franken pro Jahr.

Gleiche Bedingungen

Die Initiative, hinter der die Stiftung für Konsumentenschutz, Gastrosuisse und der Wirtschaftsverband Swissmechanic stehen, will diesen Praktiken einen Riegel schieben: Schweizer Konsumenten und Unternehmen sollen zu den gleichen Bedingungen wie jene im Ausland einkaufen und Dienstleistungen beziehen können.

Das Geoblocking-Verbot wäre für Konsumentinnen und Konsumenten am direktesten spürbar. Mit Geoblocking verhindern Online-Händler, dass Schweizer Kunden auf der ausländischen Website zum tieferen Preis einkaufen können.

Andere Vorschriften betreffen in erster Linie die Unternehmen. So sollen die kartellrechtlichen Regeln für marktbeherrschende Unternehmen neu auch für sogenannte relativ marktmächtige Unternehmen gelten. Als solche gelten Unternehmen, von welchen andere Unternehmen faktisch abhängig sind, weil es keine ausreichenden und zumutbaren Alternativen gibt. Sie sollen ihren Abnehmern künftig nicht mehr vorschreiben dürfen, in welchem Land diese ihre Ware beziehen.

Die Initiative sieht auch ein Privileg für inländische Unternehmen vor: Sie sollen verhindern können, dass Produkte, die sie günstig ins Ausland geliefert haben, zum tieferen Preis in die Schweiz re-importiert werden. Diese faktische Diskriminierung ausländischer Unternehmen durch eine Re-Importklausel lehnt der Bundesrat in seinem Gegenvorschlag ab.

Kein Geoblocking

Sein grösster Vorbehalt ist aber, dass die Initiative auch die Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen in der Schweiz erfassen würde. Wettbewerbsbehörden und Gerichte würden faktisch zu «Preiskontrollstellen», schreibt er in der Botschaft. Ein Unternehmen im Inland könne häufig auch kaum abschätzen, gegenüber welchen Handelspartnern es relativ marktmächtig sei. Das würde die Rechtssicherheit schwächen.

Das Geoblocking-Verbot lehnt der Bundesrat ab. Er hält die Durchsetzung um Ausland für schwierig. Zudem drohten Rechtsunsicherheit, Bürokratie und höhere Kosten für die betroffenen Unternehmen. Die Kernforderung der Initiative nimmt die Regierung im Gegenvorschlag aber auf.

Unternehmen sollen verpflichtet werden können, Firmen in der Schweiz auch über Lieferkanäle im Ausland zu beliefern. Damit sollen ungerechtfertigte Preisdiskriminierungen verhindert werden. Voraussetzung ist, dass eine grenzüberschreitende Wettbewerbsbehinderung vorliegt, rein innerschweizerische Geschäftsbeziehungen wären ausgenommen.

Weit gehende Zugeständnisse

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats will den Initianten noch weiter entgegenkommen. Während der Bundesrat das Konzept der relativen Marktmacht auf die Anbieter beschränkt, erfasst der indirekte Gegenvorschlag der WAK auch die Nachfrage. Zudem sollen Verhaltensweisen, die für marktbeherrschende Unternehmen verboten sind, auch für relativ marktmächtige Unternehmen unzulässig sein.

Dazu soll neu auch die Einschränkung für Nachfrager gehören, Waren und Dienstleistungen direkt im Ausland zu beziehen. Die Re-Importklausel der Initiative will die Kommission ebenfalls im Gesetz verankern. Das Geoblocking-Verbot hat sie hingegen abgelehnt.

Der Ausgang der Beratungen im Parlament ist völlig ungewiss. Die Wirtschaftskommission hatte ihre Entscheide noch in alter Zusammensetzung und meist mit knappen Mehrheiten gefällt. Widerstand kommt aus den Fraktionen von SVP und FDP. Ob die Initiative zu Gunsten einer Gesetzesänderung zurückgezogen wird, ist ebenfalls noch offen.

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