Visp
Ein Oberwalliser Schafzüchter ist wegen einer Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz zu einer bedingten Geldstrafe und zu einer Busse verurteilt worden. Er soll auf seinem Hof zwei Lämmer geschächtet haben.
Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis wurde am Mittwoch von der Zeitung "Walliser Bote" öffentlich gemacht. Die Behörde bestätigte der Nachrichtenagentur die Verurteilung. Aus dem Strafbefehl geht hervor, dass der Schafzüchter eine Beteiligung abstritt.
Er gab an, am 5. April zwei Lämmer an drei Männer muslimischen Glaubens verkauft zu haben. Danach seien die Lämmer im Aussengehege seiner Stallung ohne sein Wissen geschächtet worden.
Erst nach dem Eintreffen der Polizei will er festgestellt haben, dass der Auslauf blutverschmiert war. Beim Schächten werden Tiere ohne Betäubung durch einen Schnitt am Hals getötet. "Dies wird als Schutzbehauptung qualifiziert", heisst es im Strafbefehl weiter.
Der Züchter wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er 300 Franken Busse bezahlen und auch die Verfahrenskosten in der Höhe von 450 Franken übernehmen. Der Schafzüchter akzeptierte das Urteil.
Nicht der erste Fall im Wallis
Bereits im Vorjahr war ein anderer Walliser Schafzüchter gebüsst worden, weil auf seinem Hof elf Schafe geschächtet wurden. Es handelte sich um eine Wiederholungstat, bereits 2014 war der Mann wegen des gleichen Vergehens schon zu einer Busse verurteilt worden.
Zeugen hatten die Schächtungen dem Walliser Veterinäramt gemeldet. Das rituelle Schächten kommt im Judentum und im Islam vor. In der Schweiz ist das Schächten verboten, allerdings darf geschächtetes Fleisch importiert werden.
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