Der in Japan inhaftierte Automanager Carlos Ghosn muss in Untersuchungshaft bleiben. Ein Gericht in Tokio verlängerte die Untersuchungshaft für den Renault-Chef am Sonntag um zehn Tage bis einschliesslich 1. Januar.
Die Verlängerung stützt sich auf einen neuen Haftbefehl, den die Staatsanwaltschaft erst am Freitag ausgestellt hatte.
Ghosn war am 19. November unter dem Verdacht von Finanzvergehen festgenommen worden. Er sitzt in einer kleinen Zelle in einer Haftanstalt im Norden Tokios ein. Erst am Donnerstag hatte das Distriktgericht eine Verlängerung der Untersuchungshaft abgelehnt, eine Freilassung des Managers auf Kaution zeichnete sich ab.
Am Freitag wurde dann aber der neue Haftbefehl ausgestellt. Er stützt sich auf den Verdacht, dass Ghosn einen persönlichen Investitionsverlust von 16 Millionen Dollar auf Nissan abgewälzt haben könnte. Ghosn hatte lange auch den japanischen Autokonzern geführt.
Berichten zufolge weist Ghosn auch den neuen Vorwurf zurück. Er argumentiere, es habe sich um eine legale Transaktion gehandelt.
Die Ankläger erhoben erst am 10. Dezember offiziell Anklage. Sie werfen Ghosn vor, er habe in den Jahren 2010 bis 2015 ein um fünf Milliarden Yen (rund 39 Millionen Euro) zu niedriges Einkommen deklariert. Zudem soll er sich persönlich an Firmenkapital des Autobauers Nissan bereichert haben.
Nissan und der japanische Autobauer Mitsubishi haben Ghosn als Verwaltungsratsvorsitzenden abgesetzt. Renault hält offiziell an Ghosn als Vorstandschef fest. Die Geschäfte führt vorläufig sein Stellvertreter Thierry Bolloré.
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