Industrie Sika: Über drei Jahre erbitterter Kampf gehen zu Ende

SDA

11.5.2018 - 08:06

Der seit Ende 2014 dauernde Übernahmestreit zwischen der Sika-Führung, der Besitzerfamilie und dem französischen Industriekonzern Saint-Gobain ist vom Tisch: Die Parteien haben sich geeinigt. Saint-Gobain wird Aktionärin, übernimmt aber nicht die Kontrolle bei Sika.

Saint Gobain verzichtet auf die Übernahme der Stimmenmehrheit und wird im Gegenzug finanziell entschädigt. Am Ende wird Saint Gobain einen Anteil von rund 11 Prozent an Sika halten. Die Gerichtsverfahren werden beendet. Die beiden Unternehmen wollen aber trotz Unabhängigkeit besser zusammenarbeiten.

Die Transaktion im Detail ist komplex: Saint-Gobain übernimmt dabei die Schenker-Winkler-Holding (SWH) von der Familie Burkard. Der Kaufpreis beträgt 3,22 Milliarden Franken und liege damit über 500 Millionen über dem ursprünglich 2014 vereinbarten Kaufpreis, heisst es weiter. Dies spiegele die Wertsteigerung von Sika

Anschliessend verkauft Saint Gobain 6,97 Prozent der Sika-Aktien an Sika selbst zum Preis von 2,08 Milliarden Franken. Dies entspreche einer Prämie von 795 Millionen gegenüber dem Börsenkurs vom 4. Mai 2018. Saint-Gobain behält eine Beteiligung von 10,75 Prozent (indirekt über SWH) für mindestens zwei Jahre, wie es weiter heisst.

Sika wird am 11. Juni eine Generalversammlung einberufen, um eine Einheitsaktie einzuführen. Insgesamt sollten die Aktienstrukturen und Vertragsbedingungen einfacher werden. Die von SWH gekauften 6,97 Prozent eigenen Aktien sollen vernichtet werden.

Bisher gab es zwei Aktienklassen und Vertragsbedingungen, welche es der Familie ermöglichten, trotz einer Minderheit des Kapitals die Firma kontrollieren zu können. Die verfügte mit 16 Prozent am Aktienkapital über rund 53 Prozent der Stimmrechte.

Am Anfang des Übernahmestreits stand der im Dezember 2014 veröffentlichte Entscheid der Besitzerfamilie Burkard, ihre Stimmrechtsmehrheit an Sika, die sie über ihre Familienholding SWH hält, zum Preis von damals 2,75 Milliarden Franken zu verkaufen. Damit hätte Saint Gobain die Kontrolle bei Sika übernommen, ohne den restlichen Aktionären ein Angebot unterbreiten zu müssen.

Ein Teil des Verwaltungsrats und das Management von Sika wehrten sich gegen den Verkauf. Ab der Generalversammlung im Juli 2015 beschränkte der Verwaltungsrat mit Berufung auf die sogenannte Vinkulierungsbestimmung in den Statuten das Stimmrecht der Sika-Erben in entscheidenden Fragen auf 5 Prozent. Die Erbenfamilie reichte dagegen beim Zuger Kantonsgericht eine Klage ein.

Bilder aus der Schweiz
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