Die Zürcher Journalistin Michèle Binswanger darf über die kolportierten Handlungen von Jolanda Spiess-Hegglin an der Zuger Landammannfeier von 2014 kein Buch veröffentlichen. Das Kantonsgericht Zug hat eine superprovisorische Verfügung vom Mai 2020 bestätigt.
Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Spiess-Hegglin hatte ihren Antrag auf ein Verbot damit begründet, sie wolle verhindern, dass die Autorin und «Tages-Anzeiger»-Journalistin Binswanger in persönlichkeitsverletzender Weise über sie schreibe. Binswanger habe bereits früher verletzend über sie geschrieben.
Binswanger arbeitet nach eigenen Angaben an einem Buchprojekt über die Landammannfeier. Was damals genau passiert ist, ist ungeklärt. Strafrechtlich sind die Vorkommnisse, bei denen es um ein mögliches Sexualdelikt ging, abgeschlossen. Der Fall wuchs zur Medienaffäre aus, in deren Zentrum Spiess-Hegglin stand.
Das Kantonsgericht hat am Donnerstag das im Mai zu Lasten von Binswanger ausgesprochene vorsorgliche Verbot bestätigt. Spiess-Hegglin habe die Voraussetzungen für die von ihr beantragten Massnahmen glaubhaft gemacht, heisst es in dem am Freitag publik gewordenen Urteil.
Demnach darf Binswanger keine Publikationen machen, bei denen es um die kolportierten Handlungen von Spiess-Hegglin an der Landammannfeier geht. Als Sanktion wird der Journalistin eine Busse angedroht. Binswanger muss ferner die Gerichtskosten von 10'000 Franken übernehmen und Spiess-Hegglin eine Parteienentschädigung zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann an das Obergericht des Kantons Zug weitergezogen werden.
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